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Umstellung auf fernauslesbare Funkwasserzähler 2025/2026 – Start des Austauschs ab Anfang Juni
So werden die neuen Funkwasserzähler aussehen.
Im Oktober letzten Jahres hat die Stadtverordnetenversammlung die Umstellung der mechanisch betriebenen Trinkwasserzähler in den Wohn- und Gewerbegebäuden in Heusenstamm und Rembrücken auf fernauslesbare Funkwasserzähler beschlossen.
Diese Technologie kombiniert die notwendigen Verbesserungen und Vereinfachungen der Arbeitsabläufe der Mitarbeitenden der städtischen Wasserversorgung mit einer längerfristigen Kostenersparnis. Aber auch für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer wird es einfacher und effizienter: Mit den Funkwasserzählern können Leckagen oder Manipulationen schneller festgestellt werden, die Ablesungen (auch tagesgenau) und Abrechnungsmodalitäten werden einfacher und genauer, es gibt weniger Verschleiß, sie sind weniger stör- und reparaturanfällig und die Kundinnen und Kunden können ihre Verbräuche optimieren.
Anfang Juni wird mit dem Austausch der ersten Geräte im Stadtgebiet begonnen. Die gesamte Umstellung ist in zwei Phasen geplant: Rund 2.250 Zähler werden noch in diesem Jahr und etwa die gleiche Anzahl im Jahr 2026 gewechselt. So kann die notwendige Parallelerfassung (herkömmlich mechanisch und per Funk) möglichst kurzgehalten und die Kapazitäten für die Dienstleistung des Wechsels garantiert werden. Welche Straße oder welches Quartier wann getauscht wird, ist unter anderem abhängig vom Zustand der aktuell verbauten mechanischen Zähler.
Der Tausch der Zähler wird von einem von der Stadt beauftragten Fachbetrieb durchgeführt (samstags nach Vereinbarung möglich) und etwa zwei Wochen im Vorfeld schriftlich angekündigt. Wem der Termin nicht passen sollte, wendet sich bitte direkt an den Absender. Für den Austausch selbst muss die Fachfirma das Gebäude betreten.
Wichtiger Hinweis: Die Mitarbeitenden der Fachfirma können sich eindeutig ausweisen und führen entsprechende Papiere mit. Die Stadtverwaltung weist die Hauseigentümerinnen und -eigentümer ausdrücklich darauf hin, sich die Ausweise vor Betreten des Hauses auch zeigen zu lassen. Bei Unklarheiten steht Thomas Feliks vom Fachdienst Tiefbau und Infrastruktur im Rathaus unter der Telefonnummer 06104 607-1323 oder per Mail an wasser@heusenstamm.de zur Verfügung.
Alle Infos, mehr technische Details und die Datenschutzerklärung gibt es in Kürze auch online auf heusenstamm.de.
Infobox
Welche Vorteile hat der Tausch für Grundstücks- beziehungsweise Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer?
- Genauigkeit: Die Funkwasserzähler werden die Genauigkeit der Messungen der Wasserverbräuche deutlich erhöhen, da die Wasserströme per Ultraschalltechnologie gemessen werden (die mechanischen Wasserzähler messen per Flügelrad).
- Lebensdauer: Die neuen Zähler haben keine beweglichen Teile mehr und bestehen aus bleifreiem Metall. So ist der Verschleiß der Geräte deutlich eingebremst, sodass auch der regelmäßige Austausch der Zähler entfällt (Verlängerung der Eichgültigkeit von sechs auf bis zu zwölf Jahre).
- Funktionen: Mithilfe der ausgelesenen Alarmmeldungen werden die Eigentümerinnen und Eigentümer im Falle eines Wasserverlusts umgehend informiert. So können Undichtigkeiten in der Anlage schnell festgestellt und behoben werden. Natürlich kann weiterhin der Verbrauch am Zählerstand (Display) abgelesen werden, ebenso wie diverse Alarmmeldungen (wie zum Beispiel eine Leckage).
- Ablesung der Verbräuche: Das Ablesen der neuen Funkwasserzähler erfolgt künftig automatisch und außerhalb der Grundstücke, quasi im Vorbeigehen. Damit entfällt das aufwendige Selbstablesen der Wasserzähler und Zurückmelden an die Stadtverwaltung beziehungsweise Vor-Ort-Termine. Dank der fernauslesbaren Wasserzähler können die Abrechnungsbescheide einfacher, genauer und schneller erstellt werden, da die Funkübertragung nur die abrechnungsrelevanten Daten, wie beispielsweise den Zählerstand und -nummer, Stichtag für die Abrechnung und Alarm- beziehungsweise Fehlermeldungen, erfasst.
Datensicherheit und Widerspruch personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden mit dem Funksystem nicht übertragen. Zudem lassen die ausgelesenen Daten keine Rückschlüsse auf persönliches Nutzungsverhalten zu. Die Übertragung des Verbrauchs je Zähler erfolgt entsprechend der BSI-Richtlinie (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) verschlüsselt. Es können nur die für die Auslesung der Zähler vorgesehene Lesegeräte verwendet werden, die den benötigten Schlüssel zum passenden Zähler haben. Dies gewährleistet eine höchstmögliche Datensicherheit bei der Funkübertragung.
Zähler, die aus individuellen Gründen, zum Beispiel eine bauliche Abschirmung, nicht per Funk ausgelesen werden können, werden durch zugelassene Auslesegeräte beziehungsweise entsprechende Software per Tablet ausgelesen. Diese Daten werden ebenfalls verschlüsselt übertragen.
Sobald die Stadtverwaltung eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Wahrung der berechtigten beziehungsweise öffentlicher Interessen vornehmen, können die Eigentümerinnen und Eigentümer gegen diese Verarbeitung Widerspruch einlegen.
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