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Anreizprogramm für kleinere Bau-, Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen gestartet

Häuserreihe in der Altstadt (Foto: Regine Dinkelborg/Magistrat)
Häuserreihe in der Altstadt (Foto: Regine Dinkelborg/Magistrat)

Nachdem die Stadtverordnetenversammlung im November 2020 das Anreizprogramm für kleinere Bau-, Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen auf Privatgrundstücken beschlossen hatte und nun die Gelder zur Verfügung stehen, kann das Förderprogramm ab sofort umgesetzt werden. Grundlage für die Zuwendungen ist die verabschiedete neue Förderrichtlinie der Stadt.

Das Anreizprogramm richtet sich an Grundstückseigentümer*innen, deren Grundstücke und Immobilien im räumlichen Geltungsbereich der Gestaltungssatzung sowie im Stadtumbaugebiet „Kernstadt – Schlossanlage“ liegen. Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung umfasst dabei das Gebiet vom Neuen Weg bis zur Paulstraße und von der Eisenbahnstraße bis zum Wiesenbornweg inklusive Verlängerung entlang der Bieberaue. Der Bereich „Kernstadt – Schlossanlage“ bezieht die Bebauung vom Neuen Weg bis zur Ringstraße sowie von der Eisenbahnstraße bis zur verlängerten Schlossstraße/Wiesenbornweg/Bieberaue ein.

Zu den förderfähigen Maßnahmen können beispielsweise die Erneuerung und Instandsetzung von verputzten Fassaden und die Freilegung von Fachwerkfassaden sowie Naturstein- und Backsteinfassaden zählen. Aber auch für Entsiegelungen von Hof- und Freiflächen, die Begrünung von Dächern und Fassaden und die Pflanzung von standortgerechten Bäumen kann es Fördermittel geben. Die grundsätzliche Förderfähigkeit richtet sich danach, ob die geplante(n) Maßnahme(n) den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) entsprechen. So könnten zum Beispiel die Kosten für den/die Grundstückseigentümer*in bei einer geplanten Entsiegelungsmaßnahme dank der Förderung von 8000 Euro (Kostenvoranschlag) auf 1200 Euro reduziert werden (Förderquote 85 Prozent).

Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Anreizprogramms

Anträge auf Förderung können natürliche oder juristische Personen stellen, die Grundstückseigentümer*innen oder Erbbauberechtigte sind und ihre Grundstücke in den genannten Zonen haben. Grundlage ist ein Stadtumbauvertrag zwischen der Stadt Heusenstamm und dem/der Eigentümer*in. Die geplante Maßnahme darf vor Vertragsabschluss noch nicht begonnen worden sein. Die Förderung erfolgt, solange Haushaltsmittel vorhanden sind.

Wer ein konkretes Projekt plant oder Ideen abklären möchte, wendet sich bitte zunächst an den Fachdienst Stadtplanung und Bauverwaltung im Rathaus: Dietmut Shaw, Telefon 06104 607-1310, bauen@heusenstamm.de. In einem Erstgespräch werden alle relevanten Fragen besprochen und Möglichkeiten erörtert und gegebenenfalls die Antragstellung vorbereitet. Wenn eine Maßnahme förderfähig ist, findet ferner ein Vorort-Termin statt. Schließlich erfolgt der Stadtumbauvertrag und die Durchführung des Projekts.

Alle wichtigen Informationen nebst Infoblatt und Förderrichtlinie zum Nachlesen gibt es auch auf der Sonderseite Stadtumbau auf heusenstamm.de.

Infobox

Im Jahr 2017 wurde die Stadt in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“, das inzwischen in „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ umbenannt wurde, aufgenommen. Mit dem Förderprogramm sollen neben öffentlichen und städtischen Maßnahmen auch private Maßnahmen angeregt und gefördert werden. Die Zonen im Stadtgebiet, in denen das Anreizprogramm greift beziehungsweise eingesetzt wird, sind straßengenau begrenzt.

Um das Stadtbild sowie die allgemeinen Umwelt- und Lebensbedingungen zu verbessern, hatte die Stadtverordnetenversammlung das Anreizprogramm für private Bauherren, genauer die Förderung von kleineren Baumaßnahmen sowie Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen auf Privatgrundstücken, beschlossen. Dieses städtische Anreizprogramm wird mit Bundes- und Landesmitteln unterstützt, so dass der kommunale Anteil im Verhältnis verringert werden kann.

Link:

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