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Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamts: Öffentlichkeitsbeteiligung bis 2. Januar

(Foto: Aleksejs Ivanovs auf pixabay)
(Foto: Aleksejs Ivanovs auf pixabay)

Das Eisenbahn-Bundesamt hat bereits die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung gestartet. Noch bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern.

Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan und mehr Infos zur Öffentlichkeitsbeteiligung gibt es auf laermaktionsplanung-schiene.de.

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