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Stadtverwaltung: Stellvertretende Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bestellt

V.l.: Personalratsvorsitzende Heike Gutjahr, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Gundi Wilz, Hauptverwaltungsleiter Markus Tremmel, stellvertretende Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Derya Arslantürk, Eva Knitsch vom Familien- und Frauenbüro, Bürgermeister Steffen Ball.
V.l.: Personalratsvorsitzende Heike Gutjahr, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Gundi Wilz, Hauptverwaltungsleiter Markus Tremmel, stellvertretende Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Derya Arslantürk, Eva Knitsch vom Familien- und Frauenbüro, Bürgermeister Steffen Ball.

Mit offiziellem Datum 1. Juli wurde Derya Arslantürk, die in ihrem „Hauptjob“ im Rathaus im Fachdienst Tiefbau als Sachbearbeiterin tätig ist, zur stellvertretenden Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in der Stadtverwaltung bestellt. Die Bestellung gilt für die Laufzeit von sechs Jahren ohne zeitliche Entlastung.

Die gesetzliche Grundlage für die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bilden das Grundgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie das Hessische Gesetz zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierung von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (kurz: Hessisches Gleichberechtigungsgesetz, HGlG). Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sind Teil der Dienstellenleitung und gehören damit zur Leitungsebene. Sie sind in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse frei von fachlichen Weisungen und ausschließlich dem gesetzlichen Auftrag verpflichtet.

Gemeinsam mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Gundi Wilz kümmert sich Arslantürk um die Überwachung der Durchführung sowie Unterstützung der Dienststellenleitung bei der Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen. Sie sind frühzeitig an allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen, die im Rathaus angedacht werden, zu beteiligen und haben dazu ein Initiativrecht sowie ein Klagerecht beim Verwaltungsgericht.

Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz wurde seit 1994 mehrfach evaluiert und zielt auf die Verwirklichung der Chancengleichheit und die Verbesserung von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie die Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. Der Gesetzgeber fordert die Dienststellen auf sich aktiv Gedanken zu machen, um bestehende Nachteile bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung zu beseitigen, ihre Personalpolitik zeitgemäß weiterzuentwickeln und Maßnahmen zur geschlechtergerechten Personalentwicklung zu definieren und umzusetzen. All diese Maßnahmen sind schließlich in den Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufzunehmen, der verpflichtend von der Dienststelle für den Zeitraum von jeweils sechs Jahren aufzustellen und nach drei Jahren zu evaluieren ist. Er erhält Gültigkeit nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung.

Infobox

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (nach HGlG) Gundi Wilz und Derya Arslantürk sind ausschließlich für den Verwaltungsbetrieb zuständig. Die Mitarbeiterinnen des Familien- und Frauenbüros, Katrin Roth und Eva Knitsch, sind Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger sowie frauenspezifische Themen in Heusenstamm. Sie verfolgen das Ziel, Benachteiligungen im Lebensumfeld von Frauen und Mädchen abzubauen und hierbei aktiv mitzuwirken. Sie beraten zu Themen wie Beziehungsproblemen/Scheidung, Existenzängsten/finanzielle Schwierigkeiten, psychische Belastungen, Gewalterfahrungen oder sexuelle Belästigung und vermitteln gegebenenfalls an spezialisierte Beratungsstellen weiter.

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