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Rembrücker Adventsmarkt am 30. November und 1. Dezember
Der kleine aber feine Adventsmarkt in Rembrücken öffnet wieder „seine Pforten“. Am Samstag, 30. November, von 14.00 bis 20.00 Uhr und am Sonntag, 1. Dezember, von 12.00 bis 18.00 Uhr sind auf dem Dorfplatz vor der Alten Schule, Hauptstraße 23, verschiedene Stände aufgebaut.
Für die kulinarischen Angebote zeichnen die Vereine Tennisclub Rembrücken, Turnverein Rembrücken und Jugendfeuerwehr Rembrücken verantwortlich. Es gibt viele Leckereien, wie zum Beispiel original Rembrücker Bratwurst, Champignons, Pommes und selbstgemachte Crepes. Am Samstag und Sonntag wird das Angebot noch mit Waffeln, Kaffee und Kuchen der Matthias-Claudius-Schule und der Eltern der Kindertagesstätte Rembrücken ergänzt. Außerdem erwarten die Besucherinnen und Besucher liebevolle Weihnachtsbasteleien und Weihnachtsschmuck sowie Adventskränze, Kunsthandwerk, kuschelige Schals, Kissen und ganz viel mehr.
Die offizielle Eröffnung erfolgt am Samstag, 30. November, um 14.30 Uhr durch Bürgermeister Steffen Ball. Im Anschluss singen die Kinder der Matthias-Claudius-Schule. Und der Weihnachtsmann hat zugesagt, dass er an beiden Tagen in der Weihnachtsstunde gegen 16 Uhr den kleinsten Gästen einige Weihnachtsgeschichten vorlesen wird – und natürlich hat er seinen tollen Schlitten mit im Gepäck.
Allgemeinverfügung zum Cannabis-Konsumverbot
In enger Abstimmung mit der Polizei hat die Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung (Verwaltungsakt) erlassen, die den öffentlichen Konsum von Cannabis auf dem Rembrücker Adventsmarkt untersagt.
Das Verbot gilt
- am Samstag, 30. November, in der Zeit von 13.30 bis 22.00 Uhr und
- am Sonntag, 1. Dezember, in der Zeit von 11.30 bis 20.00 Uhr.
Die Verbotszone umfasst das Festgelände rund um die Alte Schule sowie die angrenzenden Straßenabschnitte. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Zwangsgeld in Höhe von 150 Euro oder einer Geldbuße von bis zu 500 Euro rechnen (je nach Schwere des Verstoßes).
„Die Untersagung des Cannabis-Konsums auf dem Adventsmarkt dient insbesondere dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, damit alle kleineren und größeren Besucherinnen und Besucher die festliche und familienfreundliche Atmosphäre des Rembrücker Adventsmarkts unbeschwert genießen können,“ betont Ordnungsdezernent und Erster Stadtrat Uwe Michael Hajdu.
Die Allgemeinverfügung im Volltext gibt es hier.
Infobox
Am 1. April dieses Jahres ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft getreten, das neue Rahmenbedingungen zum Umgang mit Cannabis regelt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass der Cannabis-Konsum in „unmittelbarer Gegenwart“ von Minderjährigen verboten ist. Da es sich hierbei um einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff handelt, und die im Gesetz genannten Abstandsregelungen lediglich auf Einrichtungen (zum Beispiel Schulen, Spielplätze, Fußgängerzonen und so weiter) bezogen sind, wurde in Absprache mit der örtlichen Polizeidienststelle eine Allgemeinverfügung zur Verbesserung der Handlungssicherheit erlassen. Das Konsumverbot auf dem Adventsmarkt Rembrücken (geregelt in der städtischen Allgemeinverfügung) soll gewährleisten, dass der Konsum von Cannabis im abgesperrten Bereich des Marktes vollständig und rechtssicher unterbunden werden kann.
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