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Zunahme von illegalen Grünabfällen im Stadtgebiet und im Wald: Grünschnitte richtig entsorgen

Aus gegebenem Anlass möchte die Stadtverwaltung nachdrücklich auf die richtige Entsorgung von Grünabfällen hinweisen. Grundsätzlich gehören kleinere Mengen Grünabfall auf den hauseigenen Kompost oder in die Biotonne; größere Mengen können zur gemeinsam mit der Stadt Obertshausen betriebenen Grüngutsammelstelle in der Rembrücker Straße oder zum Grünschnitt-Presswagen gebracht werden. Alle genannten Entsorgungsmöglichkeiten sind für Heusenstammer Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.

Die Grüngutsammelstelle hat bis zur Winterpause ab 10. Dezember 2023

  • dienstags von 15.00 bis 18.00 Uhr,
  • freitags von 14.00 bis 17.00 Uhr und
  • samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr

geöffnet.

Der Grünschnitt-Presswagen steht im Jahr 2023 an neun Samstagen jeweils in der Zeit

  • von 9.00 bis 9.55 Uhr am Rathaus/Schlossmühle (Schlossstraße),
  • 10.00 bis 11.00 Uhr am Parkplatz Leibnizstraße 55 und von
  • 11.15 bis 12.00 Uhr in Rembrücken am Parkplatz Sportplatz

zur Verfügung. Genaue Daten und Detailinformationen gibt es im aktuellen Abfallwegweiser 2023 und auf heusenstamm.de.

Illegaler Grünabfall im Heusenstammer Wald. (Foto: F. Zimmermann/Magistrat)
Illegaler Grünabfall im Heusenstammer Wald. (Foto: F. Zimmermann/Magistrat)

Bitte keine Grünabfallentsorgung in öffentlichen Grünanlagen und im Wald

Ein zunehmendes Problem ist die illegale Entsorgung von Grün- beziehungsweise Laubabfällen in öffentlichen Grünanlagen und im Wald. So wurde die Stadtverwaltung von der Fachfirma, die einen großen Teil der öffentlichen Grünpflege im Stadtgebiet im Auftrag ausführt, vermehrt darauf hingewiesen, dass Laubhaufen oder andere Grünschnittabfälle in öffentliche Grünanlagen gesetzt werden. Konkret wurden in diesem Zusammenhang die Anlagen im Wohngebiet Waldesruhe in der Straße Im Buchwald genannt. Zudem verzeichnen die Mitarbeiter*innen im Rathaus eine Zunahme der Beobachtungen von Entsorgungen von Grünschnitt und Gartenabfällen in angrenzenden Wäldern. Hier wurden zuletzt die Rembrücker Hubertusanlage und das Wohnquartier Bastenwald rund um den Zeisigweg gemeldet. Das illegale Entsorgen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Warum illegale Grünabfallentsorgung für die Umwelt gefährlich ist und Zusatzkosten für die Stadtgesellschaft produzieren kann

Auch wenn Grün zu Grün vermeintlich gut passen mag: Grünschnitt und -abfall sowie Laub, das nicht fachgerecht entsorgt wird, ist nicht nur unschön und verboten, sondern schadet sowohl der heimischen Pflanzen- und Insektenwelt als auch dem Wald mit seinem sensiblen Ökosystem und damit der gesamten Nahrungskette. Zum einen können die Wurzeln der Bäume unter einem Grünhaufen nicht atmen, es droht eine Überdüngung des Bodens und zum anderen besteht die Gefahr, dass nicht standortgemäße Gartenpflanzen durch Samen oder Pflanzenstücke angesiedelt werden und sich unkontrolliert ausbreiten. Deshalb: Umweltfreundliches Kompostieren bitte nur fachgerecht im eigenen Garten/Biotonne, in der Grüngutsammelstelle oder dem Grünschnitt-Presswagen.

Außerdem bedeuten die nicht fachgerecht entsorgten Grünabfälle Mehrarbeit für die mit der Pflege beschäftigten Gärtnerinnen und Gärtner, weil diese „grünen Hügel“ erst einmal auseinandergezogen werden müssen, um zu prüfen, was sich alles darin versteckt. Denn von Flaschen bis Plastikmüll sind hier oftmals Fremdstoffe enthalten, die auf keinen Fall in den Kompost gelangen dürfen. Diese Zusatzarbeiten könnten der Stadt von der Fachfirma in Rechnung gestellt werden – wovon sie bislang (noch) abgesehen hat. Sie müssten schließlich über allgemeine Steuermittel der Bürgerinnen und Bürger finanziert werden.

 

 

 

 

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