zurück
Städtische Kindereinrichtungen: Magistrat schlägt Kompromiss für einkommensabhängige Gebühren vor
Bürgermeister Ball: Dialog mit Eltern war hilfreich für die Entscheidungsfindung
Vor wenigen Tagen ist zum 1. September die neue Kostenbeitrags- und Kostenerstattungssatzung für die Benutzung der städtischen Kindereinrichtungen, dazu gehören Kindertagesstätten, Schulkindbetreuungen und Hort, in Kraft getreten. In Zusammenhang mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept 2024 wurde die Verwaltung von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, ein einkommensabhängiges Gebührenmodell zu entwickeln und die Kostenbeiträge entsprechend anzupassen. Diese Satzung einschließlich des einkommensabhängigen Gebührenmodells soll dann zum 1. September 2025 in Kraft treten.
Bereits vor den Sommerferien wurde der erste Entwurf der einkommensabhängigen Gebührenkalkulation in den Ausschüssen (Jugend, Soziales, Senioren, Kultur und Freizeit sowie Haupt- und Finanzausschuss) vorgestellt. Diese sah eine stufenweise Gebührenanhebung der Kostendeckung um jeweils 2,5 Prozent für Nettoeinkommen zwischen 40.000 Euro und 140.000 Euro p.a. vor. Die Spanne der Kostendeckung belief sich in diesem Entwurf zwischen 15 und 45 Prozent. Daneben enthält die Gebührenkalkulation auch Regelungen zu vorübergehenden Schließungen der Tageseinrichtungen oder Einschränkungen des Betriebs durch Behörden, Ermäßigungen im längerfristigen Krankheitsfall, finanziellen Schwierigkeiten der Sorgeberechtigten und bei Personalausfällen/Notfallplan.
„Als politisch Verantwortliche sind wir verpflichtet dafür zu sorgen, dass Eltern für die Zeit der Nutzung städtischer Kindereinrichtungen einen angemessenen Beitrag leisten. Nach der Vorstellung des ersten einkommensabhängigen Gebührenmodells haben sich Eltern und Sorgeberechtigte engagiert zu Wort gemeldet,“ erläutert Bürgermeister Steffen Ball. „Und wir haben den Auftrag verstanden. Sowohl der Magistrat als auch Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung haben ihnen zugehört. Deshalb hat der Magistrat einen Kompromiss ausgearbeitet. Der Dialog mit den Eltern war sehr hilfreich.“
Kompromiss: Angepasste einkommensabhängige Gebühren
Der neue Entwurf, der in der kommenden Gremienrunde beraten wird, enthält andere Stufenregelungen und Höchstgrenzen. So sollen die Gebühren bei Nettoeinkommen zwischen 45.000 und 140.000 Euro in 13 Stufen um jeweils 1,6 beziehungsweise 1,7 Prozent erhöht werden. Damit wird der kalkulierte Kostendeckungshöchstsatz von 45 auf 35 Prozent reduziert. Außerdem sollen Familien 15 anstelle von zehn Prozent Rabattierung ab dem zweiten Kind je Kind mit Kindergeldbezug (zwischen Geburt und 14 Jahren) erhalten.
Das angepasste einkommensabhängige Gebührenmodell soll in der kommenden Gremienrunde beraten und beschlossen werden. Ball: „Weitere anstehende Themen wie beispielsweise die Anpassung der Betreuungsmodelle und -zeiten (Organisationsstruktur) und die Verpflegung/Mittagessen in den Kindereinrichtungen wird die Verwaltung mit den Eltern gemeinschaftlich beraten."
zurück