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Bürgermeister Steffen Ball als Vertreter für fünf Kommunen in Fluglärmkommission berufen

Heusenstamms Bürgermeister Steffen Ball (l.) und Manuel Friedrich (Obertshausen) (r.) vertreten fünf Kommunen in der Fluglärmkommission. (Foto: Manuel Friedrich)
Heusenstamms Bürgermeister Steffen Ball (l.) und Manuel Friedrich (Obertshausen) (r.) vertreten fünf Kommunen in der Fluglärmkommission. (Foto: Manuel Friedrich)

Heusenstamms Bürgermeister Steffen Ball ist für vier Jahre vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027 in die Kommission zur Abwehr des Fluglärms Flughafen Frankfurt Main (kurz: Fluglärmkommission, FLK) berufen worden. In seiner Funktion vertritt er dabei auch die Städte und Gemeinden Hainburg, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt. Manuel Friedrich, Bürgermeister der Stadt Obertshausen, wurde zu seinem Stellvertreter benannt. Die Berufung erfolgt durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW). Sie richtet sich bei den Kommunen nach ihrer Lage im Lärmschutzbereich/Indexgebiet beziehungsweise danach, ob das Gebiet tagesdurchschnittlich mindestens 100 Überflüge unterhalb von rund 1800 Metern (6000 Fuß) zu verzeichnen hat.

Heusenstamm sowie die Vertretung der Interessen von Hainburg, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt ist in der Fluglärmkommission ein stimmberechtigtes Mitglied. Die Fluglärmkommission ist ein nach § 32b Luftverkehrsgesetz installiertes Beratungsgremium des HMWEVW, der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF). Die Beratung umfasst Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge. Die Arbeit der Kommission stellt den zu beratenen Stellen das besondere Fachwissen, die Ortskenntnis und den Sachverstand der FLK-Mitglieder zur Verfügung. Typische Beispiele für das Aufgabenspektrum der FLK sind Beratungen zu Themen wie unter anderem Flugroutenfestsetzung, aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen, Lärmaktionsplanung und Fluglärm-Messstationen.

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