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Wasseruhren selbst ablesen: Online-Rückmeldungen frühestens ab 15. November
Im Auftrag der Stadt Heusenstamm verschickt der kommunale Dienstleister ekom21 ab Mittwoch, 15. November, eine E-Mail zum Selbstablesen der Wasseruhr. Hauseigentümer*innen, Vermieter*innen und Hausverwaltungen werden gebeten, die Wasseruhren selbst abzulesen und den Zählerstand im Internetportal der Stadt Heusenstamm auf heusenstamm.de („Bürger & Stadt > Wasser & Abwasser“) über den hier eingerichteten Link im entsprechenden Online-Formular bis Mittwoch, 22. November, an den städtischen Fachdienst Steuern zu übermitteln. Das Online-Formular wird ab 15. November freigeschaltet.
An die Hauseigentümer*innen, Vermieter*innen und Hausverwaltungen, die keine Möglichkeit haben den Zählerstand online zu übermitteln, werden ab Donnerstag, 23. November, die Ableseformulare per Post versendet.
Bei den Rückmeldungen ist wichtig zu berücksichtigen, dass immer das Ablesedatum eingetragen ist, weil der Verbrauch auf den 31. Dezember hochgerechnet wird. Eine telefonische Übermittlung von Zählerständen kann grundsätzlich nicht entgegengenommen werden.
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