zurück

Sicheres Radfahren in der dunklen Jahreszeit: Licht anschalten!

Das verkehrssichere Fahrrad (Grafik: Mit freundlicher Genehmigung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC), Bundesgeschäftsstelle)
Das verkehrssichere Fahrrad (Grafik: Mit freundlicher Genehmigung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC), Bundesgeschäftsstelle)

Verkehrssicherheit ist wichtig – das gilt auch für Fahrräder. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist es unerlässlich auf die verkehrsgerechte Beleuchtung am eigenen Rad zu achten, sonst kann es im Straßenverkehr schnell gefährlich werden. Die richtige Beleuchtung ist wirklich nicht teuer und kann folgenschwere Unfälle mit allen sich ergebenden Haftungsrisiken verhindern.

Im Oktober haben Beamtinnen und Beamte der hiesigen Polizeistation bereits eine Kontrolle bei den Schulen in der Leibnizstraße durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass ungefähr die Hälfte der Schülerinnen und Schüler gar keine Beleuchtung an ihren Rädern hatten. Bislang wurden nur Ermahnungen ausgesprochen, aber kostenpflichtige Verwarnungen sind beabsichtigt. Eine weitere Kontrolle ist in der kommenden Woche geplant.

Insofern weist Roland Heidl, Radverkehrsbeauftragter der Stadt, gerne auf die Wichtigkeit eines funktionierenden Lichts am Rad hin. „Gesehen werden ist ein relevanter Beitrag zum Schutz für alle Verkehrsteilnehmenden, und so ist die richtige Beleuchtung keine freiwillige Angelegenheit, sondern Verpflichtung. Auch helle Kleidung und im Idealfall reflektierende Elemente an Kleidung und Rad tragen zu einem Mehr an Sicherheit bei“, betont Heidl.

Hilfestellungen gibt es unter anderem beim Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) in der Infobroschüre „Lichtblick – ADFC-Tipps zur Fahrradbeleuchtung“ und online auf adfc.de sowie auf heusenstamm.de (Download siehe unten).

Infobox

In Deutschland ist passendes Licht nicht nur gewünscht, sondern in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest verankert. Vorgeschrieben sind ein einsatzbereites rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer, sobald es die Sichtverhältnisse erforderlich machen. Zulässig ist eine dynamobetriebene oder eine durch Akkus beziehungsweise Batterien versorgte Fahrradbeleuchtung (für LEDs gelten besondere Vorgaben). Sind Radfahrende ohne vorschriftsmäßige oder nicht betriebsbereite Beleuchtung unterwegs, müssen sie mit einem Bußgeld zwischen 20 und 35 Euro rechnen.

Download:

ADFC-Infoflyer "Lichtblick - ADFC-Tipps zur Fahrradbeleuchtung"  [pdf, 2.271 KB]

zurück

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0
Zum Kontaktformular

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
presse@heusenstamm.de