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Anflugverfahren Airport Frankfurt: Kommunen lehnen Einführung des Segmented Approach ab
Fotomontage: Flugzeug über dem Heusenstammer Stadtgebiet
Die Städte Heusenstamm, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rodgau, Seligenstadt und die Gemeinde Hainburg sprechen sich geschlossen gegen die Einführung des sogenannten Segmented Approach als reguläres Anflugverfahren am Frankfurter Flughafen aus.
Das Verfahren, das zwischen 22.00 und 23.00 Uhr sowie für verspätete Anflüge nach 23.00 Uhr angewendet werden soll, bringt nach Überzeugung der betroffenen Kommunen erhebliche Nachteile für die Bevölkerung mit sich, ohne die versprochenen Entlastungen tatsächlich zu erreichen.
Über das Anflugverfahren wurde in der heutigen Sitzung der Fluglärmkommission diskutiert.
Gründe für die Ablehnung:
- Zunahme statt Abnahme von Fluglärm: Das Verfahren führt in den betroffenen Kommunen zu einer deutlichen Zunahme der Lärmbelastung in der sensiblen Nachtzeit. Eine Entlastungswirkung ist nicht nachweisbar, da das Verfahren nur in etwa der Hälfte der Fälle angewendet werden kann.
- Gefahr neuer Ansprüche auf passiven Schallschutz: Anstatt die Region wirksam vor Nachtlärm zu schützen, könnte der Segmented Approach zusätzliche Ansprüche auf passiven Schallschutz auslösen – also auf Schallschutzfenster. Diese „akustische Käfighaltung“ bedeutet für die Betroffenen jedoch eine massive Einschränkung ihrer Lebensqualität.
- Veraltete Bewertungsgrundlagen: Die behaupteten Be- und Entlastungseffekte basieren auf dem veralteten Frankfurter Fluglärmindex (FFI 2.0), der nicht dem aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung entspricht. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen deutlich niedrigere Belastungsgrenzen für gesundheitliche Risiken.
- Verlärmung bisher ruhiger Gebiete und schutzwürdiger Einrichtungen: Besonders schutzbedürftige Einrichtungen und wie bislang ruhige Wohngebiete würden zusätzlich belastet. Dies widerspricht dem Ziel, die Bevölkerung wirksam vor Lärm zu schützen.
- Keine Berücksichtigung des Gesamtlärms: Eine umfassende Betrachtung der Gesamtlärmbelastung, wie sie verfassungsrechtlich geboten ist, bleibt aus. Statt die Belastungen zu reduzieren, würde das Verfahren die ohnehin schon kritische Gesamtsituation noch verschärfen.
- Offene Sicherheitsfragen: Die Flugroute des Segmented Approach erfüllt nach bisherigen Erkenntnissen nicht die regulären Sicherheitsstandards. Da drei sogenannte „Alternative Means of Compliance“ beantragt werden mussten und die Sicherheitsbewertung bis heute unter Verschluss gehalten wird, kann das Verfahren nicht als sicher gelten.
Fazit
Die betroffenen Kommunen sehen im Segmented Approach keine wirksame Maßnahme des aktiven Schallschutzes, sondern eine problematische Lärmverlagerung mit zusätzlichen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken. Sie fordern stattdessen wirksame Lösungen, wie die Ausweitung des Nachtflugverbots und eine echte Reduzierung der Flugbewegungen in den Nachtstunden.
„Wer den Nachtlärm weiter nur verlagert, gefährdet das Wohl der Menschen in unserer Region. Die Menschen erwarten abends Ruhe. Stattdessen sollen sie noch länger Fluglärm ertragen. Das ist für uns nicht akzeptabel“, sagt Gene Hagelstein, Bürgermeister in Neu-Isenburg.
„Das Verfahren ist ein Schein-Entlastungsmodell. In Wahrheit verschärft es die Fluglärmproblematik und gefährdet die Gesundheit der Menschen in unserer Region,“ sagt Heusenstamms Bürgermeister Steffen Ball, der die Kommunen Rodgau, Seligenstadt, Obertshausen und Hainburg in der Fluglärmkommission vertritt.
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