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Stadtpolitik: Konstituierende Sitzung der neuen Stadtverordnetenversammlung am 22. April
Sitzungssaal im Rathaus.
Die konstituierende Sitzung der neuen Stadtverordnetenversammlung in Heusenstamm nach den Kommunalwahlen vom 15. März findet am Mittwoch, 22. April 2026, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Im Herrngarten 1) statt. Die Sitzung ist öffentlich.
Die Sitzung markiert den organisatorischen Auftakt der neuen Wahlperiode, in der sich das Gremium rechtlich handlungsfähig konstituiert. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zum Ausländerbeirat, die Wahl des Vorsitzes der Stadtverordnetenversammlung sowie die Wahl, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte im Magistrat. Zudem wird über die Bildung und Besetzung der Ausschüsse beraten und beschlossen.
Mit der konstituierenden Sitzung beginnt offiziell die neue Wahlperiode der Heusenstammer Stadtverordnetenversammlung mit insgesamt 37 Stadtverordneten. Die Sitzverteilung ergibt sich aus den Wahlergebnissen der Parteien und Wählergruppen.
Nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) beträgt die Wahlzeit der Stadtverordneten fünf Jahre. Sie beginnt jeweils am 1. April nach der Wahl und endet mit Ablauf des 31. März des fünften Jahres. Für die am 15. März gewählten Stadtverordneten bedeutet dies eine Amtszeit vom 1. April 2026 bis zum 31. März 2031. Bis zum Zusammentritt der neuen Stadtverordnetenversammlung bleiben die bisherigen Mandatsträger im Amt, um die kontinuierliche Weiterführung der Geschäfte zu gewährleisten.
Kommunalwahlen finden in Hessen turnusmäßig alle fünf Jahre am selben Tag statt. In Heusenstamm lag die Wahlbeteiligung 2026 bei 57,26 Prozent.
Aufgaben der kommunalen Gremien in Hessen
In Hessen verfügt jede Kommune über eine gewählte Volksvertretung – in Städten die Stadtverordnetenversammlung, auf Kreisebene den Kreistag. Heusenstamm gehört zum Landkreis Offenbach, der bestimmte Aufgaben für die Kommune übernimmt.
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über zentrale Angelegenheiten der Stadt und überwacht die Verwaltung. Diese eigenständige Wahrnehmung kommunaler Aufgaben wird als kommunale Selbstverwaltung bezeichnet. Auch wenn Kommunalparlamente keine Gesetze beschließen, treffen sie zahlreiche Entscheidungen, die den Alltag der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen – etwa in den Bereichen Finanzen, Stadtentwicklung, Infrastruktur, Kindereinrichtungen oder Kultur.
Die Stadtverordnetenversammlung tagt in der Regel einmal monatlich. Die Sitzungen sind öffentlich und werden von der Stadtverordnetenvorsteherin oder dem Stadtverordnetenvorsteher geleitet. Beschlüsse werden in den Fachausschüssen vorbereitet.
Magistrat als „Regierung“ der Stadt
Neben der Stadtverordnetenversammlung gibt es mit dem Magistrat das Gremium, das die Verwaltung leitet und die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung umsetzt. Dabei wird er in der Ausführung seiner Aufgaben von der Stadtverwaltung, die ihm mit ihren Ämtern und städtischen Einrichtungen untersteht, unterstützt. Dem Magistrat gehören die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister sowie haupt- und ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte (Beigeordnete) an.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird direkt von der Bevölkerung für sechs Jahre gewählt. Die weiteren Magistratsmitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Hauptamtliche Magistratsmitglieder werden ebenfalls für sechs Jahre gewählt – in Heusenstamm wurde Paul Sassen bereits 2025 von der Stadtverordnetenversammlung zum hauptamtlichen Ersten Stadtrat gewählt. Ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte werden jeweils für die laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in Magistrat und Stadtverordnetenversammlung ist nicht möglich.
Der Magistrat fasst seine Beschlüsse als Kollegialorgan mehrheitlich; an der Spitze steht die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. In Heusenstamm umfasst der Magistrat derzeit neun Mitglieder, einschließlich des Bürgermeisters und des Ersten Stadtrats.
Rechtliche Grundlage
Die Hessische Gemeindeordnung bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für die kommunale Selbstverwaltung in Hessen. Sie regelt unter anderem die Zuständigkeiten, Befugnisse und Rechte der Städte und Gemeinden sowie die Organisation und den Aufbau der kommunalen Gremien.
Die nächste Stadtverordnetenversammlung ist am 27. Mai.
Infobox: Kommunalpolitisch auf dem Laufenden bleiben
Im Heusenstammer Rats- und Informationssystem (RIS) auf heusenstamm.ris-portal.de können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Gremienarbeit in unserer Stadt sowie wichtige kommunale Entscheidungen informieren. Es kann nach Infos zu öffentlichen Sitzungen der einzelnen Gremien (Sitzungskalender), Tagesordnungen sowie öffentlichen Vorlagen und Niederschriften gesucht werden. Außerdem stehen Infos zu den Mandatsträgerinnen und -trägern im Magistrat, in der Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen, Ausländer- und Ältestenbeirat, Kuratorium Volkshochschule und Kulturpreis und deren Funktionen zur Verfügung.
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