zurück
Segmented Approach: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung verweigert Kompromiss im Akteneinsichtsstreit
Medieninformation der vom Segmented Approach betroffenen Kommunen Hainburg, Heusenstamm, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung verweigert Kompromiss im Akteneinsichtsstreit
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) in Langen schlägt den Vergleichsvorschlag der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BDfI) aus. Die Bundesdatenschutzbeauftragte hatte vorgeschlagen, einem Vertreter der Stadt Heusenstamm und dem Rechtsbeistand der Stadt die geschwärzten Stellen in der Genehmigungsakte der sogenannten AltMOC für das Anflugverfahren des Segmented Approach einsehen zu lassen, ohne dass Ablichtungen von der Akte gemacht werden dürfen. Das BAF verweigerte mit dem Schreiben vom 4. November 2024 an die BfDI seine Mitwirkung.
Das BAF verwehrt damit der Bevölkerung den Zugang zu Umweltinformationen in der Behördenakte. Es hatte alle Teile der Akte geschwärzt herausgegeben, die die Sicherheitsbewertungen des Anflugverfahrens des Segmented Approach und die zur Durchführung der gekurvten Anflüge auch bei Parallelbahnenbetrieb eingeholten sogenannten „AltMOC“-Ausnahmen betreffen. Die Behörde argumentiert, dass das Bekanntwerden von Sicherheitsbedenken in der Bevölkerung die Flugsicherheit gefährden könnte.
„Das klingt vorgeschoben und weit hergeholt“, sagt Bürgermeister Steffen Ball, dessen Stadt Heusenstamm gegen die Schwärzungen eine Petition an die Bundesdatenschutzbeauftragte eingereicht hat. „Es ist ein Unding, dass die Bevölkerung nicht erfahren soll, welche Sicherheitsbedenken bei den AltMOC-Ausnahmen bestehen“, ergänzt Neu-Isenburgs Bürgermeister Gene Hagelstein, der wie sein Amtskollege diese Argumentation für einen Tiefpunkt im Verhältnis zwischen der Flugsicherungsbehörde und der lärmbetroffenen Bevölkerung hält.
Mit dem seit Juli2024 im Probebetrieb auch bei Verwendung beider Landebahnen durchgeführtem nächtlichen „Segmented Approach“ sollen nach der Planung der Fluglärmkommission stark belastete Städte wie Offenbach, Mainz und Frankfurt in der ersten Nachtstunde von 22 bis 23 Uhr entlastet werden. Die im Landkreis Offenbach gelegenen Kommunen, vor allem die Städte Neu-Isenburg, Heusenstamm, Rodgau, Seligenstadt und Obertshausen und die Gemeinde Hainburg, werden aber durch diese Anflüge noch stärker belastet. Die Aufzeichnungen des neuen Probebetriebs seit Juli zeigen außerdem, dass nur jeden zweiten oder dritten Tag eine Entlastung erreicht werden konnte. In der übrigen Zeit fliegen die Flugzeuge wie bisher.
Der neue Probebetrieb war nur durch die Zulassung eines nicht den Flugsicherheitsstandards entsprechendem Anflugverfahren möglich. Bevor diese Umfliegung eingeführt werden konnte, mussten Ausnahmen von den Flugsicherheitsstandards, sogenannte „Alternative Means of Compliance – AltMOC“, durch das BAF genehmigt werden. Dabei wurde zum Thema Flugsicherheit auch die Europäische Flugsicherheitsorganisation EASA beteiligt. Bei der Akteneinsicht in diese Genehmigungsunterlagen wurden den betroffenen Kommunen aber weitgehend geschwärzte Unterlagen vorgelegt.
„Als lärmbetroffene Stadt können wir nicht akzeptieren, dass uns diese Informationen zur Flugsicherheit vorenthalten werden“, erläutert der Bürgermeister der Stadt Obertshausen, Manuel Friedrich, den Widerspruch gegen die Verweigerung des Akteneinsichtsrechts. „Wie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung haben auch wir mit dem Schutz der Bevölkerung öffentliche Aufgaben wahrzunehmen. Wir nehmen das ebenfalls sehr ernst“, ergänzt der Rodgauer Bürgermeister Max Breitenbach und findet, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte mit ihrem Vergleichsvorschlag einen guten Kompromiss vorgelegt hatte. „Auf dieser Basis hätten wir die Sicherheitsbedenken vor allem der EASA nachvollziehen und ausmachen können, wie schwerwiegend die geltend gemachten Bedenken waren,“ stimmt der die Städte und Gemeinde vertretende Rechtsanwalt Thomas Mehler zu. Er rechnet damit, dass nach der Absage an die BDfI nun auch der Widerspruch gegen die Verweigerung der Akteneinsicht vom BAF zurückgewiesen wird. „In diesem Fall bleibt uns wohl nur der Klageweg“, analysiert der gerade ins Amt eingeführte Bürgermeister von Hainburg, Christian Spahn, kühl. Der genaue Inhalt des Schreibens des BAF an die Bundesdatenschutzbeauftragte liegt noch nicht vor. „Danach werden wir die weiteren Schritte gemeinsam festlegen“, betont Dr. Daniell Bastian, Bürgermeister der Stadt Seligenstadt.
zurück