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Städtische Finanzen: Anpassung der Abfallgebühren 2025
Gemäß des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) müssen die Abfallgebühren in Städten und Gemeinden kostendeckend bemessen sein. Um die Gebühren zeitnah und aktuell an die tatsächlichen Kosten anpassen zu können, führt die Stadt eine jährliche Kalkulation und Nachkalkulation der Abfallgebühren durch. Für das Jahr 2023 wurde ein Fehlbetrag ermittelt, der in die Gebühren 2025 einfließt; dieser Betrag und weitere Kostensteigerungen führen zu einer Anhebung der Abfallgebühren im kommenden Jahr.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 11. Dezember die neuen Abfallgebühren für 2025 beschlossen. Die Gebührenerhöhung ergibt sich dieses Mal insbesondere aus den höheren Kosten für die Abfuhr und Entsorgung des Rest- sowie Sperrmülls (inklusive der Betriebs- und Personalkosten der Betreiber). Ein weiterer Faktor für die Steigerung ist die seit 2024 fällige CO2-Steuer, die in der thermischen Abfallentsorgung gemäß des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhoben und von den Betreibenden der Verbrennungsanlagen an die Kommune weitergegeben wird.
Beispiele: Für einen 60-Liter Restmüllbehälter bedeutet die Anhebung der Jahresgebühr im kommenden Jahr eine Kostensteigerung von 133 Euro auf 154 Euro, für einen 120-Liter Restmüllbehälter von 266 Euro auf 308 Euro und für einen 1.100-Liter Restmüllbehälter von 2.437,52 Euro auf 2.826,50 Euro.
In den Abfallgebühren sind die Kosten für die Abfuhr und Verwertung des gesamten Spektrums der Abfallwirtschaft enthalten. Hierzu gehören unter anderem die Entsorgung und Verwertung des Restmülls, des Biomülls, des Altpapiers, des Sperrmülls sowie die Nutzung des Wertstoffhofs. Außerdem ist hier der Service enthalten, das Sperrmüll bis zu drei Kubikmeter pro Haushalt einmal jährlich ohne Zusatzgebühr abgegeben/abgeholt werden kann.
Weitere nützliche Informationen rund um den Abfall sowie alle Abfalltermine gibt es hier im Portal oder direkt im personalisierten Abfallkalender auf heusenstamm.mein-abfallkalender.online.
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