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Finanzielle Lage: Von Empfehlungen und korrigierten Zahlen zur Grundsteuerreform
Schwierige Zeiten für Budgets der Kommunen. Bürgermeister Manuel Friedrich (Obertshausen, von links), Dr. Alexander Krey (Mühlheim) und Steffen Ball (Heusenstamm) sind verärgert über die fehlerhaften Berechnungen nach der Grundsteuerreform. Foto: Christina Schäfer/Stadt Obertshausen
Von dem Schreiben an den Hessischen Finanzminister hatten sich die Bürgermeister der 13 Kommunen im Kreis Offenbach mehr erwartet. Nun liegt die Antwort von Professor Dr. R. Alexander Lorz vor – eine ernüchternde Antwort. Die drei Bürgermeister der Kommunen Heusenstamm, Mühlheim und Obertshausen bleiben bei ihrer Meinung: Die ursprüngliche Berechnung zur Aufkommensneutralität im Zuge der Grundsteuerreform durch das Land Hessen zeigt elementare Fehler auf. In Wiesbaden wird die Meinung nicht geteilt. Es läge keine „Fehlerhaftigkeit des Arbeitens der Hessischen Steuerverwaltung im Rahmen der Grundsteuerreform im Allgemeinen und zu den Hebesatzempfehlungen im Besonderen“ vor.
Die drei Kommunen hatten sich an den Hebesatzempfehlungen orientiert. Womit Steffen Ball (Heusenstamm), Dr. Alexander Krey (Mühlheim) und Manuel Friedrich (Obertshausen) nicht gerechnet hatten: Es kam aufgrund von fehlerhaften Berechnungen der Veranlagten und fehlenden Befreiungen zu Korrekturen durch das Finanzministerium und die geplanten Einnahmen reduzierten sich dadurch. Die Bürgermeister machen auf ein enormes Defizit in den Haushaltskassen aufgrund der Empfehlungen zur Grundsteuerreform aufmerksam. Die Aufkommensneutralität ist nicht gegeben. Wachsende Ausgaben stehen keine Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber.
So zeigt ein Blick auf die Aufwendungen von Obertshausen: Etwa 37 Prozent der Ausgaben sind „Umlageverpflichtungen“ an den Kreis Offenbach und das Land Hessen. Gefolgt von etwa 28 Prozent für Personalaufwand. Gerade mal 17 Prozent machen die Sach- und Dienstleistungen aus – die eigentliche Position, an der gekürzt werden kann. Allerdings auch nur bedingt. Etwa die Hälfte sind Fixkosten. Auch in Mühlheim und Heusenstamm sieht die Aufteilung der Aufwendungen ähnlich aus.
Die Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer war ein wichtiger Baustein in der Berechnung der Kommunen. „Im Juni 2024 wurden vom Land Hessen die empfohlenen Hebesätze veröffentlicht, die eine Aufkommensneutralität gewährleisten sollten“, berichtet Bürgermeister Manuel Friedrich. „Doch es waren noch nicht alle Datensätze erfasst und fehlerhafte Daten noch nicht identifiziert.“ Es waren Messbeträge für Friedhöfe, Kirchen, Kindergärten und Bürgerhäuser angesetzt, die von der Grundsteuer befreit sind. Die Korrektur erfolgte schrittweise.
So wurde beispielsweise Obertshausen zur Wahrung der Aufkommensneutralität ein Hebesatz für die Grundsteuer B von 781,60 v.H. empfohlen. Richtig wäre eine Empfehlung von 842,60 v.H. gewesen. „Also 61 Punkte mehr – das ist keine Kleinigkeit, die da bei den Einnahmen fehlt“, betont Manuel Friedrich. Er will trotzdem von einer weiteren Erhöhung der Grundsteuer absehen. Aktuell fehlen nun noch 800.000 Euro bei der Grundsteuer B aufgrund der falschen Berechnungen durch das Land Hessen. In dieser Höhe wurde durch den Magistrat der Stadt Obertshausen im März 2025 eine Haushaltssperre beschlossen.
Und auch in Mühlheims Stadtkasse fehlt eine ordentliche Summe. Knapp 260.000 Euro ist man dort bei der Grundsteuer B durch die vorgenommenen Korrekturen im Minus. Auch Bürgermeister Dr. Alexander Krey nimmt erneut die Posten des Haushalts unter die Lupe. Und das, obwohl auch er schon weiß, dass hier schon die Schrauben mächtig angezogen wurden. „Wir Kommunen sind an unserem Limit angekommen. Das können wir so nicht mehr tragen“, berichtet der Mühlheimer Rathaus-Chef.
„Die vorläufig aufkommensneutralen Grundsteuerhebesätze waren für uns Kommunen zunächst eine hilfreiche Unterstützung bei der eigenen Berechnung“, erklärt Dr. Alexander Krey. „Erst bei der Versendung der Grundsteuerbescheide kam das böse Erwachen.“ Durch Eingabefehler durch die Veranlagten selbst und durch vergessene Befreiungen der Vereine zum Beispiel von Sportanlagen sind zu hohe Messbescheide ausgestellt worden, die nun korrigiert die Steuereinnahme für die Kommune vermindern. „Von Aufkommensneutralität bei den Kommunen können wir so nicht mehr sprechen“, ergänzt Amtskollege Steffen Ball aus Heusenstamm.
Der Stadt Heusenstamm fehlen rund 635.000 Euro zur Aufkommensneutralität. „Und damit sind wir immer noch nicht am Ende. Es werden noch immer vereinzelt Änderungsbescheide durch das Finanzamt erlassen, welche jeweils zu einer weiteren Reduzierung des Grundsteuer-B-Aufkommens führen“, berichtet Bürgermeister Steffen Ball. In der Schlossstadt wurde die Grundsteuer B von 1.327 v. H. beschlossen.
Unter dem Gesichtspunkt der Handlungsfähigkeit muss jede Ausgabe überprüft werden, gleichzeitig müssen Pflichtaufgaben erfüllt werden. Eine echte Mammutaufgabe. „Die Aufgabe, dass die Kommunen ausgeglichene Haushaltspläne vorlegen, ist nun aufgrund der Korrekturen in puncto Grundsteuer noch schwerer geworden“, sagt Dr. Alexander Krey.
„Wir haben auf die Unterstützung durch die hessische Finanzverwaltung gehofft, um diese Korrekturen gemeinsam zu tragen“, unterstreicht Manuel Friedrich. „Doch hier wurden wir erstmal enttäuscht.“ Steffen Ball, Dr. Alexander Krey und Manuel Friedrich sind sich einig: „Uns als Kommunen werden immer mehr Aufgaben von Bund und Land übertragen. In puncto finanzieller Ausstattung bleiben wir jedoch auf uns alleine gestellt. Das wollen wir so nicht mehr tolerieren – auch im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger.“
(Abgestimmter Text der drei Kommunen):
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