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Grundbesitzabgaben 2026: Neue Bescheidstruktur | Was Grundstückseigentümerinnen & -eigentümer wissen müssen
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Die Stadtverwaltung Heusenstamm hat Anfang Januar die Bescheide zu den Grundbesitzabgaben für das Jahr 2026 an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Heusenstamm und Rembrücken versandt.
Neu ist in diesem Jahr die Art der Bescheidstruktur: Die verschiedenen Abgaben werden in drei separaten Bescheiden ausgewiesen. Zu den Grundbesitzabgaben zählen: die Grundsteuer, die Gebühren für Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser sowie die Abfallgebühren.
Welche Bescheide es gibt – und was sie enthalten
- Wasser- und Abwasserbescheid: Gebühren für Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser (Zahlungsgrund im Verwendungszweck: „Wasser“)
- Abfallgebührenbescheid: Gebühren für die Abfallentsorgung. Eine Zusendung erfolgt nur bei Gebührenänderung (Zahlungsgrund im Verwendungszweck: „Abfall“)
- Grundsteuerbescheid - nur bei Änderungen: Ein neuer Bescheid wird nur bei einem Eigentümerwechsel, einer Hebesatzänderung oder einer neuen Festsetzung des Messbetrags durch das Finanzamt erstellt (Zahlungsgrund im Verwendungszweck: „Grundst“)
Warum nicht alle einen Grundsteuerbescheid erhalten haben
Nicht alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haben einen neuen Grundsteuerbescheid für 2026 erhalten. Das ist kein Fehler, sondern so vorgesehen. Ein neuer Bescheid wird nur dann versandt, wenn sich im Vergleich zu 2025 individuelle Änderungen ergeben haben, etwa durch einen Eigentümerwechsel oder eine neue Messbetragsfestsetzung durch das zuständige Finanzamt.
Wichtig: Liegt kein Grundsteuerbescheid für 2026 vor, gilt weiterhin der Grundsteuerbetrag aus dem Grundbesitzabgabenbescheid 2025.
Die jeweiligen Zahlungsfälligkeiten sind in den Bescheiden angegeben und erfolgen quartalsweise zur Quartalsmitte.
Hinweise zur Zahlung
Sofern der Stadt ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die fälligen Beträge automatisch vom angegebenen Konto eingezogen. Ein eigenes Tätigwerden ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die Formulare zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats sind auf heusenstamm.de zu finden.
Bei Zahlung per Überweisung können die Beträge einzeln oder als Sammelüberweisung entrichtet werden. In jedem Fall sind das Kassenzeichen sowie der konkrete Zahlungsgrund (Abgabenart) anzugeben, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist.
Bei Sammelüberweisungen müssen die einzelnen Abgabenarten (Grundsteuer, Wasser, Abfall) jeweils mit dem zugehörigen Betrag getrennt im Verwendungszweck aufgeführt werden.
Kontakt:
Infobox: Warum es in diesem Jahr separate Bescheide gibt
Die Stadt ist sich bewusst, dass die aktuelle Form der Bescheidzustellung bei einigen Bürgerinnen und Bürgern für Verwirrung und Umut gesorgt hat. Mehrere Schreiben innerhalb kurzer Zeit wirken auf den ersten Blick weder übersichtlich noch sparsam. Diese Rückmeldungen nimmt die Stadtverwaltung sehr ernst.
„Wir wissen, dass die Situation in diesem Jahr nicht ideal ist, da wir uns mitten in einer Umstellungsphase befinden“, sagt Erster Stadtrat und Kämmerer Paul Sassen. „Unser Ziel ist es, die Grundbesitzabgaben künftig deutlich einfacher, transparenter und möglichst digital abzuwickeln – mit weniger Post, geringeren Kosten und klaren Zuständigkeiten.“
Die Stadt arbeitet derzeit an der schrittweisen Digitalisierung des Bescheidwesens. In einem ersten Schritt wurden die fachlichen Zuständigkeiten für die Datenaufbereitung und Bescheiderstellung in der Stadtverwaltung neu zugeordnet. Für Steuern, Wasser und Abfall sind jeweils unterschiedliche Fachdienste zuständig. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das einen echten Mehrwert: Anfragen landen nicht mehr gebündelt an einer Stelle, sondern direkt dort, wo die inhaltliche Expertise vorhanden ist. Das ermöglicht eine schnellere, klarere und fachlich fundierter Bearbeitung von Anfragen.
Zudem ist die Stadt von externen Stellen wie dem Finanzamt sowie von technischen Rahmenbedingungen und Dienstleistern abhängig. Zusätzliche Schreiben lassen sich in dieser Übergangsphase daher noch nicht vollständig vermeiden; kurzfristig war dies gemeinsam mit unserem technischen Dienstleister ekom21 nicht anders umsetzbar. Die Erstellung und der Versand der Bescheide erfolgen hochautomatisiert über das kommunale Rechenzentrum; eine manuelle Zusammenfassung der Schreiben wäre deutlich unwirtschaftlicher.
Auch im Bereich Wasser befindet sich die Stadt in einer Umstellungsphase: In den Jahren 2025 und 2026 werden in Wohn- und Gewerbegebäuden nach und nach mechanische Wasserzähler durch fernauslesbare Funkwasserzähler ersetzt. Da die Umrüstung noch nicht abgeschlossen ist, mussten die Wasserstände für 2025 noch einmal manuell erfasst werden. Voraussichtlich ab Ende 2026 sollen die Verbräuche vollständig automatisch ermittelt werden.
Langfristig sollen Bescheide nur noch dann erstellt werden, wenn sich tatsächlich etwas ändert oder eine verbrauchsabhängige Abrechnung erforderlich ist. Perspektivisch sollen auch digitale Zustellmöglichkeiten ausgebaut werden. „Wir bitten um Verständnis für diesen laufenden Veränderungsprozess und bedanken uns ausdrücklich für die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft“, so Sassen.
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