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Eichenprozessionsspinner im nördlichen Schlossgarten: Bereich vorsorglich abgesperrt

): Der abgesperrte Bereich im nördlichen Schlossgarten.
): Der abgesperrte Bereich im nördlichen Schlossgarten.

Die Stadt Heusenstamm hat am heutigen Vormittag (30. Juni 2026) im nördlichen Bereich des Schlossgartens mehrere Eichen entdeckt, die mit Nestern des Eichenprozessionsspinners befallen sind. Der betroffene Bereich befindet sich – auf das Schloss zugehend – hinter der Mauer auf der linken Seite hinter den bepflanzten Parterren. Der Eingangsbereiches des Rathauses ist von dem Befall nicht betroffen und kann weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.

Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher hat die Stadtverwaltung den betroffenen Bereich umgehend vorsorglich abgesperrt. Gleichzeitig wurde ein spezialisiertes Unternehmen mit der schnellstmöglichen und fachgerechten Entfernung der Nester beauftragt.

Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste, die Absperrungen unbedingt zu beachten und den betroffenen Bereich bis zum Abschluss der Arbeiten nicht zu betreten.

Die Stadt informiert, sobald der betroffene Bereich nach der fachgerechten Entfernung der Nester wieder freigegeben werden kann.

Brennhaare können gesundheitliche Beschwerden verursachen

Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter, dessen Raupen auf Eichen leben. Problematisch sind die feinen Brennhaare der Raupen, die bei Menschen und Tieren gesundheitliche Beschwerden auslösen können. Mögliche Folgen sind unter anderem Hautreizungen und Ausschläge, Augenreizungen, Husten oder Atembeschwerden. Auch ältere Nester können noch Brennhaare enthalten und deshalb ein Gesundheitsrisiko darstellen.

Die Stadt empfiehlt, Eichen mit erkennbarem Befall sowie Nester und Gespinste grundsätzlich nicht zu berühren und ausreichend Abstand zu halten. Nach einem möglichen Kontakt sollten Kleidung gewechselt und gewaschen sowie Haut und Haare gründlich gereinigt werden. Treten Beschwerden auf, sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Bei schweren allergischen Reaktionen oder akuter Atemnot ist umgehend der Rettungsdienst zu verständigen.

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