Bauleitplanung der Stadt Heusenstamm
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1i „Centrum alte Linde“ (Neuaufstellung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1c sowie zur Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich und ortsüblich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 17.12.2014, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1i „Centrum alte Linde“ (Neuaufstellung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1c sowie zur Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1) beschlossen hat.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in diesem Zuge auch die Aufhebung folgender Aufstellungsbeschlüsse beschlossen:
- a) Bebauungsplan Nr. 1e (Neuaufstellung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1c sowie zur Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1), Beschluss der Sitzung vom 11.05.2005.
- b) Bebauungsplan Nr. 1g (Neuaufstellung zur Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1), Beschluss der Sitzung vom 21.04.2007.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Heusenstamm, Flur 3, südwestlich der Kreuzung Isenburger Straße und Ringstraße, nordwestlich der Leibnizstraße, südöstlich des Vereinsgeländes „Tennisclub Heusenstamm e.V.“ bzw. des neuen Baugebietes „An den Linden“. Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Übersichtskarte (ohne Maßstab) dargestellt.
Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Heusenstamm, den 14.01.2015
Der Magistrat der Stadt Heusenstamm
Peter Jakoby
Bürgermeister