Bauleitplanung der Stadt Heusenstamm

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4.1,1 (1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 4.1 „Dienstleistungszentrum“)

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich und ortsüblich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 17.12.2014, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4.1,1 (1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 4.1 „Dienstleistungszentrum“) beschlossen hat.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Heusenstamm, Flur 10 eine Teilfläche im südlichen Teil der Parzelle 12/14. Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Übersichtskarte (ohne Maßstab) dargestellt.

Mit der Änderung wird angestrebt, eine vorhandene Gewerbefläche in eine Fläche für eine Altenwohnanlage mit Pflegeheim umzuwandeln.
Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Heusenstamm, den 20.01.2015
Der Magistrat der Stadt Heusenstamm
Peter Jakoby
Bürgermeister

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 4.1,1
(1. Teiländerung Bebauungsplan Nr. 4.1 „Dienstleistungszentrum“):

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
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