Bauleitplanung der Stadt Heusenstamm

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Neubau Pfarrheim und Wohngebäude St. Cäcilia" (2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Altstadt“).

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich und ortsüblich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 01.10.2014, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Neubau Pfarrheim und Wohngebäude St. Cäcilia" (2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Altstadt“) beschlossen hat.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Heusenstamm, Flur 1, Flurstücke 168 sowie 213 und ist in der nachfolgenden Übersichtskarte (ohne Maßstab) dargestellt.
Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 0,29 ha.

Erfordernis und Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Das mittlerweile ungenutzte Pfarrheim der katholischen Kirchengemeinde St. Cäcilia soll aus Gründen der anstehenden Unterhalts- und Instandhaltungskosten durch einen kleineren Neubau ersetzt werden.
Die übrige Grundstücksfläche soll der Wohnnutzung (Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern) zugeführt werden.

Die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

Die Öffentlichkeit wird frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Heusenstamm, den 27.01.2015
Der Magistrat der Stadt Heusenstamm
Peter Jakoby
Bürgermeister

Magistrat der Stadt Heusenstamm

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