Bauleitplanung der Stadt Heusenstamm
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 30.2 - zweite Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Zwerggewann und Martinsee“.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heusenstamm hat in ihrer Sitzung am 11.03.2015, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30.2 (zweite Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Zwerggewann und Martinsee“) für die Beteiligung der Öffentlichkeit gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke im „Gewerbegebiet Ost III“, in der Gemarkung Heusenstamm, Flur 17, Flurstücke 101/1, 103, 104, 105 sowie 106 und ist in der nachfolgenden Übersichtskarte (ohne Maßstab) dargestellt.
Ziele des Bebauungsplanes sind die Ausnutzungsmöglichkeiten der Grundstücke mit einer höheren Flexibilität zu versehen, die Ansiedlung des städtischen Bau- und Wertstoffhofes sowie die Erweiterung der Bestandsimmobilie Martinseestraße 1 (ehem. Levi-Strauss-Allee 18, 20) durch einen Betriebshof mit optionaler Betriebstankstelle.
Es wird mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30.2 (zweite Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Zwerggewann und Martinsee“) mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), in der Zeit
von Montag, 30.03.2015 bis einschließlich Dienstag, 05.05.2015
Ort: im Rathaus der Stadt Heusenstamm, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, im Flurbereich vor dem Zimmer 145 (1.OG)
Zeit: während der Dienststunden der Stadtverwaltung:
Montag und Mittwoch von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist schriftlich (formlos) oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Heusenstamm, Rathaus, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, abgegeben werden.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist der Bebauungsplanentwurf Nr. 30.2 mit textlichen Festsetzungen und der Entwurfsbegründung sowie folgende bereits vorliegende umweltbezogene Informationen:
Schutzgüter/ Umweltbelange Mensch
Thematischer Bezug Immissionsschutz: Gewerbelärm, Verkehrslärm, Luftschadstoffe; Quelle: 2a, 3
Schutzgüter /Umweltbelange Tiere
Thematischer Bezug Es liegen Aussagen zum Vorkommen EU-gemeinschaftsrechtlich geschützter Arten (streng geschützt nach Vogelschutz- und FFH-Richtlinie) sowie national geschützte oder Rote-Listen-Arten (Reptilien, Vögel, Fledermäuse) vor.
Vögel (Avifauna):
- Mönchsgrasmücke
- Goldammer
- Neuntöter
- Schwarzkehlchen
- Bachstelze
- Rotkehlchen
- Stieglitz
- Turmfalke
- Bussard
- Schwalbe
Säugetiere:
- Mückenfledermaus
- Zwergfledermaus
Reptilien:
Amphibien:
- -> wurden nicht ermittelt.
Insekten:
- Wildbienen in vielen Arten, u.a.:
- Furchenbienen
- Sandbienen
- Steinhummel
- Gartenhummel
- Erdhummel
- Heuschrecken
- Feldgrille
- Weinhähnchen
- Verkannter Grashüpfer
- Wiesen-Grashüpfer
- Blauflügelige Ödlandschrecke
- Schmetterlinge (Tagfalter)
- Hauhechel-Bläuling
- Kaisermantel
- Kleiner Heufalter
Auswirkungen/ Konkrete Betroffenheit:
Lebensraumverluste, Vermeidungsmaßnahmen (Tötung, Verletzung, erhebliche Störung, Zerstörung von Fortpflanzungs-/Ruhestätten) und Lebensraumsicherungen, CEF-Maßnahme (Zauneidechsen-Ersatzhabitat);
Festsetzungen im Bebauungsplan zu Nisthilfen für Vogelarten. Quelle: 1, 2b, 2c, 2e
Schutzgüter/Umweltbelange Vegetation, Flora, Biotope
Thematischer Bezug Bestandaufnahme im Planungsgebiet:
- Teilfläche (ca. 30%) ruderale Gras- und Staudenflur in mittlerem Sukzessionsstadium
- kurzlebige Arten der Ackerwildkrautfluren
- einjährige (annuelle) Ruderalfluren
- Restfläche (ca. 70%) überwiegend ausdauernde Ruderalfluren trockener Standorte
- Berufkraut
- Landreitgras
- Silber-Fingerkraut
- Rainfarndominanz (Beifuß-Rainfarn-Ruderalflur u.v.a.)
- Einzelne „Spots“ mit Entwicklungsstadien zu Sandmagerrasenfluren
- Graukresse
- Aufrechtes Fingerkraut
- Hauhechel
- Hasenklee u.a.
- Einzelne „Spots“ mit aufkommender Gehölzsukzession
- Einheimische Weiden
- Einheimische Birken
- Amerikanische frühe Traubenkirsche
Einschlägig geschützte Pflanzenarten wurden nicht festgestellt.
Auswirkungen/ Konkrete Betroffenheit:
Entfall Vegetationsbestand und Gehölzsukzession.
Eingriffs-/ Ausgleichsmaßnahmen; Grünordnerische Festsetzungen (Baum- und Gebüschpflanzungen, Wand- und Dachbegrünungen). Quelle: 1, 2c, 2e, 3
Schutzgüter/Umweltbelange Boden
Thematischer Bezug
Altlasten: Informationen über Altablagerungen, Altlasten, schädliche Bodenveränderungen oder Bodenveränderungen im Änderungsbereich liegen nicht vor. Altstandorte sind nicht vorhanden.
Bergbau: Im Plangebiet ist bisher kein Bergbau umgegangen.
Bodendenkmäler, besondere Kultur- oder Sachgüter: Sind im Plangebiet keine vorhanden.
Auswirkungen/ Konkrete Betroffenheit: Erhöhter Versiegelungsgrad, Beeinträchtigung Bodenstrukturen. Quelle: 1, 2a, 2b, 2d
Schutzgüter/Umweltbelange Wasser
Thematischer Bezug Oberflächengewässer sind im Gebiet nicht vorhanden. Das Gebiet befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten.
Grundwasser: Reduzierte Grundwasserneubildung durch Bebauung/Versiegelung, baubedingter Stoffeintrag, Niederschlagswasserversickerung.
Auswirkungen/ Konkrete Betroffenheit: Eingriffsminimierende grünordnerische Festsetzungen (Baum- und Gebüschpflanzungen, Dachbegrünungen); Festsetzungen über Niederschlagswasserversickerung. Quelle: 2a, 3
Schutzgüter/Umweltbelange Klima und Luft
Thematischer Bezug Veränderung Mikroklima,
Auswirkungen/ Konkrete Betroffenheit: Eingriffsminimierende grünordnerische Festsetzungen (Baum- und Gebüschpflanzungen, Dachbegrünungen), Quelle: 1, 3
Schutzgüter/Umweltbelange Landschaftsbild/ Ortsbild
Flächenverlust von Offenland, unmittelbar angrenzender Gebäudebestand, städtebauliche Einbindung und Eingrünung.
Quellen:
1. Naturschutzfachliche Aktualisierung für den Bereich der Planungsstudie zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Zwerggewann und Martinsee“; beinhaltet u.a.:
- Aktualisierung von Umweltbericht mit Umweltprüfung
- Ermittlung der Eingriffs- /Ausgleichsbilanz (Eingrünung)
- Artenschutzprüfung (Reptilien, Vögel, Fledermäuse)
ÖKOPLANUNG, Stand: 24.11.2014
2. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB:
a. Regierungspräsidium Darmstadt, 12.01.2015 (Beinhaltet Stellungnahmen von Einzelbehörden)
b. Regionalverband FrankfurtRheinMain incl. RegFNP-Umweltprüfung, 07.01.2015
c. Kreis Offenbach, FD Bauaufsicht, 05.01.2015
d. Hochtaunuskreis, FB Ländlicher Raum, 22.12.2014
e. HGON und NABU, 07.01.2015
3. Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 30.2, Planergruppe Hytrek-Thomas-Weyell-Weyell, Stand: 02.02.2015
Zusätzlich werden die ausgelegten Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Heusenstamm bereitgestellt: http://www.heusenstamm.de/de/buerger-und-stadt/pressecenter/offenlagen
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Heusenstamm, den 19.03.2015
Der Magistrat der Stadt Heusenstamm
Uwe Michael Hajdu
Erster Stadtrat