Flurbereinigungsverfahren Heusenstamm Bieber

A. Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes

Im Flurbereinigungsverfahren VF 1893 Heusenstamm Bieber wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Anhörung der Beteiligten gem. § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546) in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum FlurbG vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426) in der jeweils zur Zeit geltenden Fassung geladen.

Beteiligte sind gemäß § 10 FlurbG

  • die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren (Eigentümer und Erbbauberechtigte der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke),
  • alle Nebenbeteiligten gem. § 10 Nr. 2 FlurbG, insbesondere die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung beschränken, die vom Verfahren betroffenen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände,
  • die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebiets mitzuwirken haben (Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet gemäß § 56 FlurbG).

I. Offenlegung der Unterlagen

Der Flurbereinigungsplan von Heusenstamm liegt mit seinen Bestandteilen
vom 13. April 2015 bis zum 13. Mai 2015
bei der Stadt Heusenstamm, Rathaus im Schloss Schönborn, Im Herrngarten 1 in 63150 Heusenstamm, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung aus.
Zur Auskunftserteilung und Erläuterung der Unterlagen sind am
12. Mai 2015 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am 13. Mai 2015 von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde im Zimmer 103 der Stadtverwaltung der Stadt Heusenstamm anwesend.
Auf Wunsch wird den Beteiligten die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert.

II. Anhörungstermin

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG wird anberaumt auf
Mittwoch, den 13. Mai 2015, 15:00 Uhr
im Zimmer 103 der Stadtverwaltung der Stadt Heusenstamm.
Im Anhörungstermin erhalten die Beteiligten Gelegenheit, sich zu den Ergebnissen des
Flurbereinigungsverfahrens zu äußern. Wer gegen die Inhalte des Flurbereinigungsplanes keine Einwendungen hat, braucht den Termin nicht wahrzunehmen.

III. Hinweise

Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Nachweis des Neuen Bestandes), der seine neuen Flurstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist, zugestellt.
Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. an den Vertreter.

IV. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan steht den Beteiligten der Rechtsbehelf des Widerspruchs zu. Ein Widerspruch kann im Anhörungstermin am 13. Mai 2015 oder innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim, erhoben werden. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden erhoben wird. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Amt für Bodenmanagement oder sonstigen Stellen haben keinerlei rechtliche Wirkung.

B. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte (§ 14 FlurbG)

Durch den 1. Änderungsbeschluss vom 20. Februar 2013 sind die Grundstücke Gemarkung Heusenstamm, Flur 7 Flurstück 130 und 307/4, Flur 17 Flurstück 3/5 und Flur 31 Flurstück 7 und 18 zum Flurbereinigungsverfahren Heusenstamm Bieber hinzugezogen worden.

Durch den 2. Änderungsbeschluss vom 17. November 2014 sind die Grundstücke Gemarkung Heusenstamm, Flur 5 Flurstücke 88/1, 101/6, 117/3, 135/2, 148/2 und 150/1 zum Flurbereinigungsverfahren Heusenstamm Bieber hinzugezogen worden.

Die Beteiligten werden nach § 14 Abs. 1 FlurbG aufgefordert, Rechte an diesen hinzugezogenen Grundstücken, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, in 64646 Heppenheim, schriftlich oder zur Niederschrift anzumelden.

Zu diesen Rechten gehören zum Beispiel nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken.

Auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Flurbereinigungsbehörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen nach § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Heppenheim, den 17. März 2015
Im Auftrag
gez.
Fabian

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0
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