Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Heusenstamm-Rembrücken
Gemäß § 7 der Satzung für die Jagdgenossenschaft Heusenstamm-Rembrücken lade ich alle Jagdgenossen (§ 9 BJG) zur Genossenschaftsversammlung für Mittwoch, den 15.04.2015,
um 20:00 Uhr in das Feuerwehrhaus-Rembrücken (Versammlungsraum Souterrain), Obertshäuser Str. 30, Heusenstamm-Rembrücken, ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
3. Bericht des Jagdvorstandes
4. Bericht des Genossenschaftsausschusses
5. Entlastung des Jagdvorstandes
6. Beschlussfassung zur Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung
7. Bericht des Jagdpächters
8. Verschiedenes
Nach § 9 des Bundesjagdgesetzes sind alle Eigentümer der Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Heusenstamm-Rembrücken (d.h. aller jagdbaren Flächen der Feldgemarkung) als Jagdgenossen berechtigt an der Versammlung teilzunehmen.
Heusenstamm, 24.03.2015
Für den Jagdvorstand
Alois Appelmann
Jagdvorsteher