Bauleitplanung der Stadt Heusenstamm: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Ehemaliger Brückenbauhof“ (Industriestraße)
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich und ortsüblich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 06.05.2015, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Ehemaliger Brückenbauhof“ beschlossen hat.
Der Geltungsbereich umfasst das ehemalige Bahnbetriebsgelände an der Industriestraße, in der Gemarkung Heusenstamm, Flur 6, Parzellen 446/2, 446/6, 446/7 und 446/8.
Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Übersichtskarte (ohne Maßstab) dargestellt.
Ziele des Bebauungsplanes sind die Stärkung des Einzelhandels-Ergänzungsstandortes Werner-von-Siemens-Straße/ Industriestraße und gleichzeitigem Entgegenwirken der vorhandenen erheblichen Angebots- und Sortimentslücken des Mittelzentrums Heusenstamm durch fachmarktorientierte Einzelhandelsnutzungen. Durch geeignete Ansiedlungskriterien sollen die zentralen Versorgungsbereiche – Hauptzentrum Frankfurter Straße und Nebenzentrum Alte Linde– unschädlich und qualitativ ergänzt werden.
Die Öffentlichkeit wird frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Heusenstamm, den 09.06.2015
Der Magistrat der Stadt Heusenstamm
Peter Jakoby
Bürgermeister
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 34 „Ehemaliger Brückenbauhof“: