Bauleitplanung der Stadt Heusenstamm: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30.3 „Zwerggewann und Martinsee, 3. Änderung"

Bauleitplanung der Stadt Heusenstamm: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30.3 „Zwerggewann und Martinsee, 3. Änderung“ für den Bereich der Parzellen Flur 17, Flurstücke 75, 76, 77/1, 77/2, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94 sowie eine Teilfläche der öffentlichen Straßenparzelle 86

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich und ortsüblich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 22.07.2015, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30.3 „Zwerggewann und Martinsee, 3. Änderung“ (teilbereichsbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21.2 „Südlich der Rembrücker Straße“, Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Zwerggewann und Martinsee“ sowie Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30.1 „Zwerggewann und Martinsee, 1. Teiländerung“) beschlossen hat.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Heusenstamm, Flur 17:

  • Flurstücke Nr. 75, 76, 77/1, 77/2 sowie 78 bis 83 und 86, die westlich und südlich einzelner Abschnitte der Straße „Seligenstädter Grund“ liegen,
  • Flurstücke Nr. 87 bis 94, die zwischen der Straße „Seligenstädter Grund“ und der Straße „Am Zwerggewann“ liegen
  • sowie der Abschnitt der öffentlichen Straßenparzelle „Seligenstädter Grund“, der zwischen den Flurstücken Nr. 79 bis 83 und den Flurstücken Nr. 87, 91 und 93 liegt,

ist in der nachfolgenden Übersichtskarte (ohne Maßstab) dargestellt.

Planungsziele

Durch die Änderungsplanung sollen dem im Planbereich ansässigen Unternehmen KS Tools, Werkzeuge Maschinen GmbH Erweiterungsflächen ermöglicht werden, die mit ihrem jetzigen Betriebsgelände eine zusammenhängende Einheit bilden sollen. Diese Maßnahme ist erforderlich, da das Unternehmen aufgrund seiner betrieblichen Entwicklung dringend auf weitere Betriebsgebäude angewiesen ist, die einen mit den bestehenden Einheiten zusammenhängenden Betriebsablauf gewährleisten. Dazu ist auch die Einbeziehung und Überplanung des Abschnitts der Straße „Seligenstädter Grund“ in das Betriebsgelände erforderlich, der zwischen den Grundstücken Flur 17 Nr. 80 bis 83 bzw. Nr. 87, 91 und 93 liegt.

Auch sollen die baulichen Nutzungsmöglichkeiten der zukünftig weiterhin außerhalb des Betriebsgeländes gelegenen Grundstücke Flur 17 Nr. 88 bis 90 bzw. Nr. 92 und 94 neu geordnet werden.

Durch diesen Änderungsplan können aufgrund der geplanten Festsetzung mit einer Grundflächenzahl von 0,8 zukünftig Flächen von mehr als 2 ha versiegelt werden. Somit ist gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie eine UVP-Vorprüfung erforderlich. Sollte diese zu dem Ergebnis kommen, dass für diesen Änderungsplan keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Die Öffentlichkeit wird frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Heusenstamm, den 24.07.2015

Der Magistrat der Stadt Heusenstamm
Peter Jakoby
Bürgermeister

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 30.3 „Zwerggewann und Martinsee, 3.Änderung" (ohne Maßstab):

Magistrat der Stadt Heusenstamm

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