Bauleitplanung der Stadt Heusenstamm - Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. R 7.1, 1. Teiländerung Bebauungsplan Nr. R 7 "Hubertussiedlung"
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 18.11.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. R 7.1, 1. Teiländerung Bebauungsplan Nr. R7 "Hubertussiedlung" beschlossen hat.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. R 7.1 umfasst in der Gemarkung Rembrücken, Flur 4, die Flurstücke 119/1 u. 119/2 sowie eine Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche der Straße "Hubertusanlage" (Flurstück 116). Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt.
Die Öffentlichkeit wird frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlich Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden.
Heusenstamm, 30.11.2015
Der Magistrat der Stadt Heusenstamm
Peter Jakoby
Bürgermeister