Bauleitplanung der Stadt Heusenstamm Bebauungsplanes Nr. 30.3 „Zwerggewann und Martinsee, 3. Änderung“
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heusenstamm hat in ihrer Sitzung am 16.12.2015 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30.3 (dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Zwerggewann und Martinsee“ für die Beteiligung der Öffentlichkeit gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Heusenstamm, Flur 17:
die Flurstücke Nr. 75, 76, 77/1, 77/2 sowie 78 bis 83 und 86, die westlich und südlich einzelner Abschnitte der Straße „Seligenstädter Grund“ liegen,
die Flurstücke Nr. 87 bis 94, die zwischen der Straße „Seligenstädter Grund“ und der Straße „Am Zwerggewann“ liegen
sowie der Abschnitt der Straße „Seligenstädter Grund“, der zwischen den Flurstücken Nr. 79 bis 83 und den Flurstücken Nr. 87, 91 und 93 liegt.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Planausschnitt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.
Es wird mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30.3 „Zwerggewann und Martinsee, 3. Änderung“ nebst Begründung und der Vorprüfung auf Umweltverträglichkeit im Einzelfall gemäß Anlage 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Stand August 2015 und gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in der Zeit
von Montag, 04.01.2016 bis einschließlich Donnerstag, 04.02.2016
Ort: im Rathaus der Stadt Heusenstamm, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, im Flurbereich vor dem Zimmer 145 (1. OG),
Zeit: während der Dienststunden der Stadtverwaltung
Montag und Mittwoch: von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist schriftlich (formlos) beim Magistrat der Stadt Heusenstamm abgegeben oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Heusenstamm, Rathaus, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag einer natürlichen oder juristischen Person nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Heusenstamm, 17.12.2015
Der Magistrat der Stadt Heusenstamm
Peter Jakoby, Bürgermeister