Bauleitplanung der Stadt Heusenstamm, Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6.1,2 (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6.1,1 „Nieder-Röder Weg“)
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 16.03.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6.1,2 (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6.1,1 „Nieder-Röder Weg“) beschlossen hat.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Nr. 6.1,2 in der Gemarkung Heusenstamm, Flur 13, wie folgt begrenzten Geltungsbereich:
a) Im Norden: durch die Rembrücker Straße
b) Im Osten: durch die Straße „Weiskircher Weg“
c) Im Süden: durch die Ringstraße
d) Im Westen: durch die Straße „Nieder-Röder Weg“
Der räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 36.300 m² (ca. 3,6 ha) und ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Planungsrechtliche Steuerung und Sicherung der Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe.
Die Durchführung des Verfahrens mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß BauGB werden vorbereitet.
Heusenstamm, den 17.03.2016
Der Magistrat der Stadt Heusenstamm
Halil Öztas
Bürgermeister
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 6.1,2 (Änderung Bebauungsplan Nr. 6.1,1 „Nieder-Röder Weg“) (ohne Maßstab):