Jagdgenossenschaft Heusenstamm-Rembrücken
Gemäß § 7 der Satzung für die Jagdgenossenschaft Heusenstamm-Rembrücken lade ich alle Jagdgenossen (§ 9 BJG) zur Genossenschaftsversammlung für Mittwoch, den 27.04.2016, um 20:00 Uhr in das Feuerwehrhaus-Rembrücken (Versammlungsraum Souterrain), Obertshäuser Str. 30, Heusenstamm-Rembrücken, ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
- Bericht des Jagdvorstandes
- Bericht des Genossenschaftsausschusses
- Entlastung des Jagdvorstandes
- Beschlussfassung zur Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung
- Bericht des Jagdpächters
- Verschiedenes
Nach § 9 des Bundesjagdgesetzes sind alle Eigentümer der Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Heusenstamm-Rembrücken (d.h. aller jagdbaren Flächen der Feldgemarkung) als Jagdgenossen berechtigt an der Versammlung teilzunehmen.
Heusenstamm, 04.04.2016
Für den Jagdvorstand
Alois Appelmann
Jagdvorsteher