Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heusenstamm über die Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heusenstamm vom 6. März 2016

Das nach § 26 Abs. 1 Ziffer 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes -KWG- festgestellte Wahlergebnis der Wahl der Stadtverordnetenversammlung wurde am 18. März 2016 öffentlich bekanntgemacht.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heusenstamm hat in ihrer Sitzung am 13. April 2016 gemäß § 26 KWG die Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heusenstamm vom 6. März 2016 festgestellt.

Die Bekanntmachung dieser Entscheidung erfolgt gemäß § 58 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung.

Heusenstamm, den 26. April 2016
Uwe Michael Hajdu
Gemeindewahlleiter

Magistrat der Stadt Heusenstamm

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