Bodenrichtwerte Stand zum 01.01.2016
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Kreises Offenbach hat in seiner Sitzung am 29.02.2016 gemäß § 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit dem § 14 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (in den jeweils gültigen Fassungen) die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte für Grund und Boden), neu ermittelt.
Die für den Bereich der Stadt Heusenstamm ermittelten Bodenrichtwerte liegen
gemäß § 14 (6) der vorgenannten Verordnung in der Zeit vom
23. Mai 2016 bis 24. Juni 2016
im Rathaus der Stadt Heusenstamm, Im Herrngarten 1, während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Heusenstamm
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr sowie
Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht offen und können an der Anschlagwand im Flurbereich vor Zimmer 145 (1. OG) eingesehen werden.
Die zum Stichtag 01.01.2016 ermittelten Bodenrichtwerte können zudem voraussichtlich ab Juni 2016 kostenfrei auf der Internetseite www.boris.hessen.de im Bodenrichtwertinformationssystem für das Land Hessen eingesehen werden.
Gutachterausschuss
für Immobilienwerte
für den Bereich des Kreises Offenbach
Der Vorsitzende
gez. Schoeneck