Ankündigung der Einziehung einer Teilfläche der Straße Seligenstädter Grund (ca. 1.517 m²) Gemarkung Heusenstamm, Flur 17, Flurstück Nr. 86/2
Die Stadt Heusenstamm beabsichtigt die oben genannte Teilfläche der Straßenverkehrsfläche Seligenstädter Grund einzuziehen.
Der im März 2016 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 30.3 „Zwerggewann und Martinsee, 3. Änderung“ definiert diese Fläche nicht mehr als Verkehrsfläche.
Diese Einziehung wird gemäß § 6 Hessisches Straßengesetz (HStrG) mit dem Zusatz „fehlendes Verkehrsbedürfnis“ für diesen Straßenabschnitt begründet. Die beabsichtigte Einziehung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 2 HStrG als Ankündigung öffentlich bekannt gegeben.
Anhand des beigefügten unmaßstäblichen Lageplans ist die örtliche Lage der einzuziehenden Fläche ersichtlich.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden und sind zu richten an:
Magistrat der Stadt Heusenstamm, Bauverwaltung und Stadtplanung, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm.
Heusenstamm, den 06.06.2016
Der Magistrat der Stadt Heusenstamm
Halil Öztas
Bürgermeister