4. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Heusenstamm vom 16.02.1994

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 25.05.2016 folgende 4. Änderungssatzung für die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Heusenstamm vom 16.02.1994 beschlossen:

Artikel I

§ 3 Aufwandsentschädigungen wird wie folgt geändert:

Abs. 3 Satz 3 und 4 werden gestrichen.

Folgende Absätze werden neu eingefügt:

(7)      Der Magistrat wird ermächtigt, Ehrenamtlichen, die im Auftrag des Magistrats tätig sind und nicht von den Absätzen 1 – 6 erfasst werden, eine Aufwandspauschale zu gewähren. Die Höhe bestimmt der Magistrat.

 (8)     Der Anspruch auf die Pauschale entsteht bei Beginn des Kalendermonats, in dem die ehrenamtlich Tätigen die besondere Funktion antreten. Er erlischt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem sie aus der Funktion scheiden.

Artikel II – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Heusenstamm, 07.06.2016
Halil Öztas
Bürgermeister

4. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Heusenstamm vom 16.02.1994  [pdf, 361 KB]
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Heusenstamm vom 16.02.1994 inkl. 4. Änderungssatzung (Arbeitsversion), aktuelle Fassung  [pdf, 119 KB]
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Heusenstamm vom 16.02.1994 inkl. 3. Änderungssatzung (Arbeitsversion), Fassung ausser Kraft  [pdf, 1.168 KB]

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