Bodenrichtwerte Stand zum 01.01.2014
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Kreises Offenbach hat in seiner Sitzung am 04.03.2014 gemäß § 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit dem § 14 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (in den jeweils gültigen Fassungen) die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte für Grund und Boden), neu ermittelt.
Die für den Bereich der Stadt Heusenstamm ermittelten Bodenrichtwerte liegen
gemäß § 14 (6) der vorgenannten Verordnung in der Zeit vom
vom 02. Juni 2014 bis 03. Juli 2014
im Rathaus der Stadt Heusenstamm während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Heusenstamm
Montag bis Freitag von 08:00 – 12:30 Uhr sowie
Dienstag und Donnerstag von 14:00 – 17:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht offen und können an der Anschlagswand im Flurbereich vor dem Zimmer 145 (1. OG) eingesehen werden.
Die zum Stichtag 01.01.2014 ermittelten Bodenrichtwerte können zudem voraussichtlich ab Juni 2014 kostenfrei auf der Internetseite www.boris.hessen.de im Bodenrichtwertinformationssystem für das Land Hessen eingesehen werden.
Gutachterausschuss
für Immobilienwerte
für den Bereich des Kreises Offenbach
Der Vorsitzende
gez. Schoeneck