Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Hallenbad der Stadt Heusenstamm
Gemäß §§ 5, 19, 20, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der FAssung vom 07.03.2005 zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786), und der §§ 1-5a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess-KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. November 2012 (GVBl S. 436) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heusenstamm in der Sitzung am 05.02.2014 folgende Änderung der Gebührensatzung vom 01.03.2014 für das Hallenbad Heusenstamm beschlossen.
Artikel I
§ 4 Höhe der Eintrittgelder
Für die Benutzung der Einrichtungen des Hallenbades und der Sauna werden Eintrittgelder nach dem nachfolgenden Benutzungstarif erhoben:
Hallenbad
Badegäste
Einzelkarte ohne Zeitbegrenzung von
von 5-17 J. (ermäßigt) 2,50 Euro
ab 18 J. 5,50 Euro
Einzelkarte für 2 Stunden
von 5-17 J. (ermäßigt) 2,00 Euro
ab 18 J. 4,00 Euro
10er-Karte ohne Zeitbegrenzung
von 5-17 J. (ermäßigt) 20,00 Euro
ab 18 J. 48,00 Euro
10er-Karte für 2 Stunden
von 5-17 J. (ermäßigt) 15,00 Euro
ab 18 J. 35,00 Euro
30er-Karte ohne Zeitbegrenzung
von 5-17 J. (ermäßigt) 54,00 Euro
ab 18 J. 130,00 Euro
30er-Karte für 2 Stunden
von 5-17 J. (ermäßigt) 40,50 Euro
ab 18 J. 95,00 Euro
30er-Karte für 1 Stunde (Kurzschwimmer)
ab 18 J. 60,00 Euro
Nachlösegebühr bei 1-Stunde-30er-Karte
erste überschrittene Stunde (ab 18 J.) 1,50 Euro
zweite überschrittene Stunde (ab 18 J.) 1,00 Euro
dritte überschrittene Stunde (ab 18 J.) 1,00 Euro
Nachlösegebühr bei 2-Stunden-Karte
erste überschrittene Stunde
von 5-17 J. (ermäßigt) 0,50 Euro
(ab 18 J.) 1,00 Euro
zweite überschrittene Stunde (ab 18 J.) 0,50 Euro
dritte überschrittene Stunde (ab 18 J.)
Kostenersatz bei Verlust eines Schlüssels 20,00 Euro
Kostenersatz bei Verlust der Eintrittskarte, Erwachs. 5,50 Euro
Kostenersatz bei Verlust der Eintrittskarte, Kinder 2,50 Euro
Ferienkarte für die Zeit der Sommerferien: 20,00 Euro (für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre)
Die Ermäßigung hat Gültigkeit für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schüler, Studenten (bis zur Vollendeung des 25. Lebensjahres), Auszubildende (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres), Inhaber der Ehrenamtskarte, Inhaber der Jugendleiter-Karte, Empfänger von Arbeitslosengeld bzw. Sozialhilfe sowie Behinderte mit einer Behinderung ab 50 %.
Begleitpersonen von Behinderten mit einem entsprechenden Vermerk im Ausweis erhalten freien Eintritt, ebenso Kinder unter 5 Jahren.
Für die Nutzung der Sauna gibt es keine Ermäßigungen.
Artikel II
Die Änderung tritt zum 1. März 2014 in Kraft.
Heusenstamm, den 11.02.2014
Magistrat der Stadt Heusenstamm
Peter Jakoby
Bürgermeister