Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Hallenbad der Stadt Heusenstamm

Gemäß §§ 5,19, 20, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786), und der §§ 1-5a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess-KAG) vom 17.03.1970 (GVBL. I S225) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2005 (GVBl. I S. 54) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heusenstamm in der Sitzung am 20.03.2013 folgende Änderung der Gebührensatzung vom 01.03.2010 für das Hallenbad Heusenstamm beschlossen.

Artikel I

§ 4 Höhe der Eintrittsgelder

Für die Benutzung der Einrichtungen des Hallenbades und der Sauna werden Eintrittsgelder nach dem nachfolgenden Benutzungstarif erhoben:

Hallenbad 

Badegäste

Einzelkarte ohne Zeitbegrenzung von 5-17 J. (ermäßigt)    2,50 Euro
Einzelkarte ohne Zeitbegrenzung ab 18 J.                            5,50 Euro

Einzelkarte für 2 Stunden von 5-17 J. (ermäßigt)   2,00 Euro
Einzelkarte für 2 Stunden ab 18 J.                           4,00 Euro

10er-Karte ohne Zeitbegrenzung von 5-17 J. (ermäßigt)    20,00 Euro
10er-Karte ohne Zeitbegrenzung ab 18 J.                            48,00 Euro

10er-Karte für 2 Stunden von 5-17 J. (ermäßigt)  15,00 Euro
10er-Karte für 2 Stunden ab 18 J.                          35,00 Euro

30er-Karte ohne Zeitbegrenzung von 5-17 J. (ermäßigt)   54,00 Euro
30er-Karte ohne Zeitbegrenzung  ab 18 J.                        130,00 Euro

30er-Karte für 2 Stunden von 5-17 J. (ermäßigt)  40,50 Euro
30er-Karte für 2 Stunden ab 18 J.                          95,00 Euro

Nachlösegebühr bei 2-Stunden-Karte von 5-17 J. (ermäßigt)    0,50 Euro
Nachlösegebühr bei 2-Stunden-Karte ab 18 J.                            1,00 Euro

erste überschrittene Stunde von 5-17 J. (ermäßigt)  0,50 Euro
erste überschrittene Stunde ab 18 J.                          1,00 Euro
zweite überschrittene Stunde ab 18 J. 0,50 Euro
dritte überschrittene Stunde

Kostenersatz bei Verlust eines Schlüssels 20,00 Euro
Kostenersatz bei Verlust der Eintrittskarte, Erwachs.   5,50 Euro
Kostenersatz bei Verlust der Eintrittskarte, Kinder   2,50 Euro

Ferienkarte für die Zeit der Sommerferien: 20,00 € (für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre)

Die Ermäßigung hat Gültigkeit für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,Schüler, Studenten (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres), Auszubildende (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres), Inhaber der Ehrenamtskarte, Inhaber der Jugendleiter-Karte, Empfänger von Arbeitslosengeld bzw. Sozialhilfe sowie Behinderte mit einer Behinderung ab 50 %.
Begleitpersonen von Behinderten mit einem entsprechenden Vermerk im Ausweis erhalten freien Eintritt, ebenso Kinder unter 5 Jahren.

Für die Nutzung der Sauna gibt es keine Ermäßigungen.

Artikel II

Die Änderung tritt zum 1. Mai 2013 in Kraft.

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