Bauleitplanung der Stadt Heusenstamm - Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. R 7.1-1-1. Teiländerung des BPlanes Nr. 7 Hubertussiedlung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heusenstamm hat in ihrer Sitzung am 21.09.2016, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. R 7.1 (1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. R 7 „Hubertussiedlung“) für die Beteiligung der Öffentlichkeit gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Rembrücken, Flur 4, die Flurstücke 119/1 u. 119/2 sowie eine Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche der Straße „Hubertusanlage“ (Flurstück 116). Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Übersichtskarte (ohne Maßstab) dargestellt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Ziel der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. R7 „Hubertussiedlung“ ist eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, mit einer in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main gebotenen maßvollen Nachverdichtung, die das Ortsbild erhalten und dem prägenden Charakter der Siedlung Rechnung tragen soll.

Es wird mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. R 7.1 (1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. R 7 „Hubertussiedlung“) mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), in der Zeit

von Montag, 10.10.2016 bis einschließlich Donnerstag, 10.11.2016

Ort:     
im Rathaus der Stadt Heusenstamm, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, im Flurbereich vor dem Zimmer 145 (1.OG)

Zeit:
während der Dienststunden der Stadtverwaltung:
Montag und Mittwoch von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist schriftlich (formlos) oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Heusenstamm, Rathaus, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, abgegeben werden.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist der Bebauungsplanentwurf Nr. R 7.1 mit textlichen Festsetzungen und der Entwurfsbegründung sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag.

Zusätzlich werden die ausgelegten Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Heusenstamm bereitgestellt:
http://www.heusenstamm.de/de/buerger-und-stadt/pressecenter/offenlagen

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Heusenstamm, den 26.09.2016
Der Magistrat der Stadt Heusenstamm
Halil Öztas
Bürgermeister

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. R 7.1 (1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. R 7 „Hubertussiedlung“)
(ohne Maßstab):

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0
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