Bauleitplanung der Stadt Heusenstamm - Neufassung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5.33,2
Bauleitplanung der Stadt HeusenstammNeufassung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5.33,2
(1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.33,1 „Südlich der Hohebergstraße“)
Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich und ortsüblich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 14.12.2016, die Neufassung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5.33,2 (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.33,1 „Südlich der Hohebergstraße“) beschlossen hat.
Der räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 6,4 ha und ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt.
Ziel und Zweck der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.33,1 „südlich der Hohebergstraße“ ist im Sinne der gebotenen Normenklarheit, die Schaffung einer rechtssicheren Grundlage zur Refinanzierung der Erschließungs- und Kompensationsmaßnahmen des Baugebietes. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Heusenstamm, den 19.12.2016
Der Magistrat der Stadt Heusenstamm
Halil Öztas
Bürgermeister