Bauleitplanung der Stadt Heusenstamm - Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 5.33,2
Bauleitplanung der Stadt Heusenstamm
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 5.33,2 – 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 5.33,1 „Südl. der Hohebergstr.“.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heusenstamm hat in ihrer Sitzung am 14.12.2016, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5.33,2 (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.33,1 „Südlich der Hohebergstraße“) für die Beteiligung der Öffentlichkeit gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Heusenstamm, Flur 5, umfasst eine Geltungsbereichsgröße von ca. 6,4 ha und ist in der nachfolgenden Übersichtskarte (ohne Maßstab) dargestellt.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Art umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.33,1 „Südlich der Hohebergstraße“ ist im Sinne der gebotenen Normenklarheit, die Schaffung einer rechtssicheren Grundlage zur Refinanzierung der Erschließungs- und Kompensationsmaßnahmen des Baugebietes.
Es wird mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5.33,2 (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.33,1 „Südlich der Hohebergstraße“) mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), in der Zeit
von Montag, 09.01.2017 bis einschließlich Donnerstag, 09.02.2017
Ort:im Rathaus der Stadt Heusenstamm, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, im Flurbereich vor dem Zimmer 145 (1.OG)
Zeit: während der Dienststunden der Stadtverwaltung:
Montag und Mittwoch von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist schriftlich (formlos) oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Heusenstamm, Rathaus, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, abgegeben werden.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist der Bebauungsplanentwurf Nr. 5.33,2 mit textlichen Festsetzungen und der Entwurfsbegründung sowie das überarbeitete Kompensationskonzept (2.Änderung).
Zusätzlich werden die ausgelegten Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Heusenstamm bereitgestellt:
http://www.heusenstamm.de/de/buerger-und-stadt/pressecenter/offenlagen
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Heusenstamm, den 20.12.2016
Der Magistrat der Stadt Heusenstamm
Halil Öztas
Bürgermeister
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 5.33,2 (ohne Maßstab):