Bauleitplanung: Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. R 4.1

Bauleitplanung der Stadt Heusenstamm:  Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. R 4.1

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heusenstamm hat in ihrer Sitzung am 22.03.2017, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. R 4.1 für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. R 4.1 liegt am östlichen Rand des Stadtteils Rembrücken und umfasst in der Gemarkung Rembrücken, Flur 5 einen Geltungsbereich von 44.179 m² (4,4 ha). Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt. Im Plangebiet wird eine Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt (15.086 m²). Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. R 4.1 ist es, die bestehende Gemengelage durch das gewachsene Nebeneinander von Wohnnutzungen und gewerblichen Nutzungen, insbesondere in Bezug auf die von den Gewerbebetrieben ausgehenden Emissionen, bauplanungsrechtlich zu ordnen sowie eine nachhaltige städtebaulich Entwicklung mit verträglicher Nachverdichtungsmöglichkeit sicherzustellen.

Es wird mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. R 4.1 mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), in der Zeit von Montag, 10.04.2017 bis einschließlich Montag, 15.05.2017, im Rathaus der Stadt Heusenstamm, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, im Flurbereich vor dem Zimmer 145 (1.OG), während der Dienststunden der Stadtverwaltung Montag und Mittwoch von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist schriftlich (formlos) oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Heusenstamm, Rathaus, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, abgegeben werden.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist der Bebauungsplanentwurf Nr. R 4.1 mit textlichen Festsetzungen und der Entwurfsbegründung, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie eine schalltechnische Untersuchung des Plangebietes. Zusätzlich werden die ausgelegten Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Heusenstamm bereitgestellt: http://www.heusenstamm.de/de/buerger-und-stadt/pressecenter/offenlagen

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Heusenstamm, 29.03.2017

Der Magistrat der Stadt Heusenstamm
Halil Öztas
Bürgermeister

Geltungsbereich zur Bekanntmachung "Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. R 4.1"  [pdf, 252 KB]

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