Bauleitplanung der Stadt Heusenstamm

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 6.1,2 (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6.1,1 „Nieder-Röder Weg“)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heusenstamm hat in ihrer Sitzung am 15.11.2017, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6.1,2 (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6.1,1 „Nieder-Röder Weg“) für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6.1,2 umfasst in der Gemarkung Heusenstamm, Flur 13, das wie folgt begrenzte Gebiet:

a) Im Norden: durch die Rembrücker Straße
b) Im Osten: durch die Straße „Weiskircher Weg“
c) Im Süden: durch die Ringstraße
d) Im Westen: durch die Straße „Nieder-Röder Weg“

Der räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 36.300 m² (ca. 3,6 ha) und ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt.

Verfahren
Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB).
Durch die Bebauungsplanänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt; es wird keine Zulässigkeit von Vorhaben vorbereitet oder begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach Landesrecht unterliegen; es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter und es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Es wird nach § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Planungsziele
Zielsetzung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6.1,2 ist die weitere Präzisierung der Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Feinsteuerung der städtebaulich gewollten vertikalen Nutzungsgliederung im Mischgebiet. Somit soll eine Durchmischung der einzelnen Grundstücke mit Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe gesichert werden. Weiteres Planungsziel ist die Präzisierung der Nutzungsart „Einzelhandelsbetriebe“ auf Grundlage der Handlungsempfehlungen des Einzelhandelssicherungs- und Entwicklungskonzeptes der Stadt Heusenstamm. Das Maß der baulichen Nutzung soll nicht verändert werden.

Öffentliche Auslegung
Es wird mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6.1,2 mit Begründung sowie einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der Zeit

von Montag, 22.01.2018 bis einschließlich Freitag, 23.02.2018

Ort: im Rathaus der Stadt Heusenstamm, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, im Flurbereich vor dem Zimmer 145 (1.OG)

Zeit: während der Dienststunden der Stadtverwaltung:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist auf elektronischem Wege (formlose Email mit Angabe von Name und Adresse) an bauamt@heusenstamm.de, schriftlich (formlos), oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Heusenstamm, Rathaus, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB erfolgt die Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) gleichzeitig mit der Unterrichtung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung).

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist der Bebauungsplanentwurf Nr. 6.1,2 mit textlichen Festsetzungen und der Entwurfsbegründung sowie einem artenschutzrechtlichem Fachbeitrag.

Einstellung in das Internet
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind nach § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet einzustellen und der Öffentlichkeit über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Derzeit steht das Internetportal des Landes Hessen noch nicht zur Verfügung. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) arbeitet an der Einrichtung eines zentralen Internetportals, welches im Frühjahr 2018 allen Städten und Gemeinden zugänglich gemacht werden soll.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden daher zunächst nur auf der Internetseite der Stadt Heusenstamm bereitgestellt:
http://www.heusenstamm.de/de/buerger-und-stadt/pressecenter/offenlagen
Sobald das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen zur Benutzung freigeschaltet und zur Verfügung steht, werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch in das hessische Bauleitplanungsportal eingestellt.

Hinweis gem. § 47 VwGO
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Heusenstamm, den 08.01.2018
Der Magistrat der Stadt Heusenstamm
Halil Öztas
Bürgermeister

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 6.1,2 (ohne Maßstab):

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0
Zum Kontaktformular

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
presse@heusenstamm.de