Vorbereitung der Planung für das Vorhaben L3117, Radweg zw. Neu-Isenburg und Heusenstamm -

Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken

Hessen Mobil plant in der Gemarkung von Heusenstamm das o. g. Bauvorhaben. Um die Planung ordnungsgemäß vorbereiten zu können, ist es notwendig, auf den Grundstücken:

Gemarkung Heusenstamm; Flur 3 und 20

in der Zeit von Ende Februar bis Ende Oktober 2018 folgende Vorarbeiten durchzuführen:

Begehungen zur Bestandserfassung der Fauna und Flora

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Eigentümer nach § 32b Hessisches Straßengesetz (HStrG) als Grundstücksberechtigte/r verpflichtet, diese zu dulden.

Die Arbeiten werden durch verschiedene Ingenieurbüros als Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt.

Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden ausgeglichen.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Regierungspräsidium Darmstadt auf Antrag von Hessen Mobil oder der/des Berechtigten die Entschädigung fest.

Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Bauvorhabens entschieden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei Hessen Mobil, Dezernat Q4, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Hessen Mobil
Straßen- und Verkehrsmanagement

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