Erneute Bekanntmachung aufgrund falscher Verfahrensbezeichnung: Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 5.21,1
- Erneute Bekanntmachung aufgrund falscher Verfahrensbezeichnung -
Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 5.21,1 (Teiländerung Bebauungsplan Nr. 5.21 im Bereich Theodor-Heuss-Straße/ Herderstraße)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heusenstamm hat in ihrer Sitzung am 07.02.2018, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5.21,1 (Teiländerung Bebauungsplan Nr. 5.21 im Bereich Theodor-Heuss-Straße/ Herderstraße) für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5.21,1 umfasst in der Gemarkung Heusenstamm, Flur 3 die Flurstücke 927/5, 927/6, 927/7, 927/8, 927/9, 927/10, 927/11, 927/12 sowie 927/13 und wird begrenzt:
a) Im Norden: durch die Herderstraße (Flst. 894/2) und die Theodor-Heuss-Straße (Flst. 894/1)
b) Im Osten: durch die Theodor-Heuss-Straße (Flst. 926) und die Flurstücke 900 und 901
c) Im Süden: durch die Flurstücke 895, 896, 897, 898, 899 und 901
d) Im Westen: durch die Theodor-Heuss-Straße (Flst. 894/1)
Der räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 15.939 m² (rd. 1,6 ha) und ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt.
Verfahren
Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Im Plangebiet wird eine Grundfläche im Sinne des §13a Absatz 1 Satz 2 Ziffer 1 BauGB von weniger als 20.000 Quadratmetern festgesetzt. Mit dem Verfahren werden alle Voraussetzungen des § 13a BauGB erfüllt; das beschleunigte Verfahren ist damit zulässig.
Planungsziel
Zielsetzung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 5.21,1 ist die Schaffung von Wohnraum für altersgerechtes Wohnen.
Öffentliche Auslegung
Es wird mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5.21,1 mit Begründung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der Zeit von Montag, 19.03.2018 bis einschließlich Montag, 23.04.2018
Ort: im Rathaus der Stadt Heusenstamm, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, im Flurbereich vor dem Zimmer 145 (1.OG)
Zeit: während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung:
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr
- sowie Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausliegt. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist auf elektronischem Wege (formlose Email mit Angabe von Name und Adresse) an bauamt@heusenstamm.de, schriftlich (formlos), oder innerhalb der Öffnungszeiten zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Heusenstamm, Rathaus, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, abgegeben werden.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Gemäß § 4a Abs. 2 und 3 BauGB erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Bestandteil der erneut ausgelegten Unterlagen ist der Bebauungsplanentwurf Nr. 5.21,1 mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der Entwurfsbegründung.
Einstellung in das Internet
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind nach § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet einzustellen und der Öffentlichkeit über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Derzeit steht das Internetportal des Landes Hessen noch nicht zur Verfügung. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) arbeitet an der Einrichtung eines zentralen Internetportals, welches im Frühjahr 2018 allen Städten und Gemeinden zugänglich gemacht werden soll. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden daher zunächst nur auf der Internetseite der Stadt Heusenstamm bereitgestellt: http://www.heusenstamm.de/de/buerger-und-stadt/pressecenter/offenlagen
Sobald das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen zur Benutzung freigeschaltet und zur Verfügung steht, werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch in das hessische Bauleitplanungsportal eingestellt.
Heusenstamm, den 28.02.2018
Der Magistrat der Stadt Heusenstamm
Halil Öztas
Bürgermeister