Bodenrichtwerte Stand zum 01.01.2018
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Kreises Offenbach hat in seiner Sitzung am 27.02.2018 gemäß § 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit dem § 14 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (in den jeweils gültigen Fassungen) die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte für Grund und Boden), neu ermittelt.
Die für den Bereich der Stadt Heusenstamm ermittelten Bodenrichtwerte liegen
gemäß § 14 (6) der vorgenannten Verordnung in der Zeit vom
04.06.2018 bis 03.07.2018
während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr
sowie Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
im Rathaus der Stadt Heusenstamm, Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm,
an der Anschlagwand im Flurbereich vor dem Zimmer 145 (1.OG)
zur Einsicht offen.
Die zum Stichtag 01.01.2018 ermittelten Bodenrichtwerte können zudem voraussichtlich ab Mitte Mai 2018 kostenfrei auf der Internetseite www.boris.hessen.de im Bodenrichtwertinformationssystem für das Land Hessen eingesehen werden.
Gutachterausschuss für Immobilienwerte
für den Bereich des Kreises Offenbach
Der Vorsitzende
gez. Schoeneck