Bauleitplanung der Stadt Heusenstamm

Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 (Gewerbegebiet Borsigstraße, Industriestraße, Philipp-Reis-Straße)

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 13.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 (Gewerbegebiet Borsigstraße, Industriestraße, Philipp-Reis-Straße) beschlossen hat.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 in der Gemarkung Heusenstamm, Flur 6, wie folgt begrenzten Geltungsbereich:

a) im Norden: durch die Ringstraße

b) im Osten: durch die Industriestraße

c) im Südwesten: durch die Philipp-Reis-Straße

d) im Nordwesten: durch die Borsigstraße und die Max-Planck-Straße

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Größe von 66.882 m² (6,7 ha) und ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Sicherung der gewerblichen Gebietsstruktur sowie Sicherung einer funktionalen und städtebaulichen Entwicklung des Gebietes.
Die Durchführung des Verfahrens mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß BauGB wird vorbereitet.

Heusenstamm, den 14.06.2018

Der Magistrat der Stadt Heusenstamm

Halil Öztas
Bürgermeister

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 35 (Gewerbegebiet Borsigstr., Industriestr., Philipp-Reis-Str.)
(ohne Maßstab):

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
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