Artikelsatzung zur Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Heusenstamm
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) sowie der §§ 52, 86 Abs. 1 Nr. 23 und 91 Abs. 1 Nr. 4 der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heusenstamm in ihrer Sitzung am 22.05.2019 die folgende Artikelsatzung zur Änderung der Stellplatzsatzung vom 04.10.2018 beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Heusenstamm
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heusenstamm vom 04.10.2018 wird wie folgt geändert:
1. § 4 wird wie folgt geändert:
Nach Absatz 6 wird folgender neuer Absatz 7 eingefügt:
„4.7. Die Anwendung des § 52 Abs. 4 S. 1 und 2 HBO wird ausgeschlossen.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 07.06.2019 in Kraft.
Abweichende bauordnungsrechtliche Festsetzungen in Bebauungsplänen bleiben unberührt.
Heusenstamm, den 23.05.2019
Der Magistrat der Stadt Heusenstamm
Halil Öztas
Bürgermeister