Berichtigung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ausländerbeiratswahl in der Stadt Heusenstamm am 14. März 2021
Die folgenden Sätze aus der amtlichen Bekanntmachung vom 8. Oktober 2020, die Bekanntmachung erfolgte in der Offenbach Post am 10. Oktober 2020:
„Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag oder mit einem Vertreter in dem zu wählenden Ausländerbeirat vertreten waren, müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Mitglieder zu wählen sind (§§ 58, 11 Abs. 4 KWG). Dies sind 18 Unterstützungsunterschriften.“
werden wie folgt berichtigt:
„Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag oder mit einem Vertreter in dem zu wählenden Ausländerbeirat vertreten waren, müssen außerdem von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Mitglieder zu wählen sind. Dies sind 9 Unterstützungsunterschriften.“
Diese Rechtsänderung durch den neu eingefügten § 68a Nr. 1 KWG tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen in Kraft.
63150 Heusenstamm, 18.12.2020
Hajdu
Wahlleiter