Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters am 04.07.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Heusenstamm

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heusenstamm über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Heusenstamm am 04.07.2021

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 07.07.2021 das Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Heusenstamm am 04.07.2021 festgestellt. Das Ergebnis wurde in der Offenbach-Post am 13.07.2021 amtlich bekannt gemacht. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist nicht eingegangen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heusenstamm hat daraufhin in ihrer Sitzung am 15.09.2021 die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Heusenstamm gemäß § 50 Nr. 4 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 74 Kommunalwahlordnung beschlossen.

Die Bekanntmachung dieser Entscheidung erfolgt gemäß § 58 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung.

Heusenstamm, den 23.09.2021

Uwe Michael Hajdu
Wahlleiter

 

Wahlleiter

Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Heusenstamm am 04.07.2021  [pdf, 309 KB]

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