Abfallwirtschaft im Holsystem (Altpapier, Restmüll, Biomüll, Gelbe Säcke, Sperrmüll, Weihnachtsbäume)
Altpapier
Jedem Haushalt wird eine grüne Papiertonne kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie wird monatlich abgefahren. Die Altpapiertonne und -container bestellen Sie beim Fachdienst Steuern. Alternativ können Sie Ihr Altpapier auch im Wertstoffhof der Stadt Heusenstamm gebührenfrei entsorgen. Der Kaufpreis für zusätzliche Papiertonnen beträgt für ein
- 120 Liter-Gefäß: 30,00 Euro
- 240 Liter-Gefäß: 35,00 Euro
Restmüll
Im Jahr werden 26 Leerungen der Restmülltonnen im Stadtgebiet angeboten. Werden für die Abfuhr von Müllgroßbehältern zusätzliche Abfuhren gewünscht, so erhöht sich die Abfallgebühr entsprechend, das heißt für jede weitere Leerung werden 1/26 der Jahresgebühr zusätzlich erhoben. Die Abholung der Tonnen erfolgt in vierzehntägigem Rhythmus.
Generell müssen Restmülltonnen käuflich erworben werden. Bei Neubestellungen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Steuern. Die bestellten Müllbehälter werden von unserem Bauhof direkt an Sie ausgeliefert:
- 60 Liter-Müllbehälter: 30,00 Euro
- 80 Liter-Müllbehälter: 33,00 Euro
- 120 Liter-Müllbehälter: 36,00 Euro
- 240 Liter-Müllbehälter: 41,00 Euro
Möchten Sie Ihre gebrauchten Müllbehälter umtauschen, so setzen Sie sich bitte mit dem Fachdienst Steuern in Verbindung. Falls vorhanden, bietet die Stadt gute Gebrauchte für 10,00 Euro zum Kauf an.
Die Jahresgebühr 2025 für die vierzehntägige Leerung (26 Leerungen) der Restmüllbehälter im Teilservice beträgt für einen
- 60 Liter-Restmüllbehälter: 154,00 Euro
- 80 Liter-Restmüllbehälter: 206,00 Euro
- 120 Liter-Restmüllbehälter: 308,00 Euro
- 240 Liter-Restmüllbehälter: 617,00 Euro
- 1.100 Liter-Restmüllcontainer: 2.826,50 Euro
- 4.500 Liter-Restmüllcontainer: 11.562,00 Euro
- 7.000 Liter-Restmüllcontainer: 17.985,00 Euro
Sollte in besonderen Fällen Ihre Restmülltonne nicht ausreichen, bieten wir Ihnen zusätzlich Müllgebührensäcke zum Stückpreis von 5,15 Euro an (Abholung). Sie haben ein Fassungsvermögen von 60 Litern und werden mit den Restmülltonnen abgefahren. Sie erhalten die Müllsäcke an der Information im Rathaus, Im Herrngarten 1, und am städtischen Wertstoffhof.
Für Haushalte mit Kindern bis zum Erreichen des ersten Lebensjahres stellen wir Ihnen kostenfrei 26 Müllbeistellsäcke zur Verfügung. Sie erhalten diese an der Information im Rathaus oder bei Anmeldung des Kindes.
Biomüll
Jedes zum Anschluss verpflichtete Grundstück muss mit einer Biotonne (gebührenfrei) ausgestattet sein. Im Jahr werden 26 Leerungen angeboten. Die Biotonne darf nur maximal bis zur Größe der vorhandenen Restmülltonne gewählt werden. Was in die Biotonne gehört beziehungsweise nicht gehört gibt es im "Biotonnenwegweiser" im Downloadbereich in der rechten Spalte.
Grundsätzlich ist es ratsam, nasse, faule und geruchsintensive Stoffe möglichst in Zeitungspapier (kein Hochglanzpapier) einzuwickeln. Im Handel erhältliche, kompostierbare „Biomülltüten“, die wie Plastikbeutel aussehen, dürfen nicht verwendet werden, weil der Biomüll nicht zu einer Kompostierungsanlage, sondern zu einer Vergärungsanlage gefahren wird. Nach der Leerung ist es hilfreich, etwas zerknülltes Zeitungspapier oder einen/mehrere Eierkarton/s in die Tonne zu legen, um die aus dem Biomüll austretende Feuchtigkeit aufzusaugen und so den Verrottungsprozess ein wenig zu verzögern. Auch eine gelegentliche Reinigung (ausspritzen) schadet der Tonne nicht.
Verpackungsabfälle (Gelber Sack)
Das Duale System Deutschland gibt vor, Leichtverpackungen wie unter anderem Kunststoffe, Aluminium, Styropor und Weißblech vom Restmüll getrennt im Gelben Sack zu sammeln. Die Säcke werden alle 14 Tage eingesammelt. Zuständig für die vierzehntätige Abholung der Gelben Säcke im Stadtgebiet ist daher die Firma Remondis. Bei Fragen und Problemen rund um das Thema Verpackungsabfälle und bei Rückfragen zur Abholung der Gelben Säcke setzen Sie sich bitte direkt mit Remondis telefonisch unter der Nummer 0800 1223255 in Verbindung (die Kontaktdaten sind auch auf dem Gelben Sack abgedruckt).
Einmal im Jahr - in der Regel zu Beginn des Jahres - werden die Gelben Säcke an alle Haushalte im Stadtgebiet kostenfrei verteilt. Sollten Sie weitere zusätzliche Säcke benötigen, erhalten Sie diese auch an der Information im Rathaus und am städtischen Wertstoffhof.
Sperrmüll und Möbelbörse
Sie haben Sperrmüll zu entsorgen? Für solche Fälle haben wir eine vierzehntägige Sperrmüllabfuhr eingerichtet, deren Termine bereits im Voraus festgelegt sind.
Wenn Sie an der Sperrmüllabfuhr teilnehmen möchten, ist grundsätzlich eine Anmeldung im Vorfeld erforderlich! Diese sollte über den elektronischen Abfallkalender erfolgen. Hier erfahren Sie auch die nächsten freien Abfuhrtermine.
Jeder Haushalt hat einmal im Jahr die Möglichkeit bis zu drei Kubikmeter Sperrmüll kostenfrei abholen zu lassen (abhängig von freien Terminen). Insgesamt werden 27 Termine im Jahr angeboten. Jede weitere Abholung ist kostenpflichtig (30 Euro/Kubikmeter). Alternativ können Sie Ihren Sperrmüll (ebenso Bauschutt) auch selbst am städtischen Wertstoffhof anliefern.
Gebrauchtmöbel/Möbelbörse
Ihre gebrauchten, noch gut erhaltenen Möbelstücke sind zu schade zum Wegwerfen: Wir inserieren für Sie kostenfrei Ihr gebrauchtes Möbelstück. Benennen und beschreiben Sie uns dafür kurz das abzugebene Möbelstück. Wir veröffentlichen dieses dann per Chiffre in der StadtPost Heusenstamm. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben, so dass bei Rückfragen kurz und unbürokratisch nachgefragt werden kann. Ihre Beschreibung schicken Sie bitte per Fax an die 06104 607-1282 oder an abfall@heusenstamm.de.
Weihnachtsbäume
Die Weihnachtsbäume werden in der Regel in der zweiten beziehungsweise dritten Kalenderwoche des neuen Jahres abgefahren. Die genauen Termine der einzelnen Touren können Sie dem jeweils gültigen Abfallkalender entnehmen.
Da die Weihnachtsbäume kompostiert werden, muss der unverrottbare Weihnachtsschmuck entfernt werden. Für die Abholung ist es notwendig, Bäume gut sichtbar an den Straßenrand beziehungsweise Bürgersteig zu stellen - allerdings nicht direkt vor Hecken und andere Gehölze, dort könnten die Christbäume leicht übersehen werden. Bäume, die größer als 1,50 Meter sind, müssen vorher gekürzt werden.
Von der Abfuhr ausgeschlossen sind Weihnachtsbäume, die nicht vom Weihnachtsschmuck befreit sind, Äste und Stämme mit einem Durchmesser größer als zehn Zentimeter sowie Äste und Stämme, die länger als 1,50 Meter sind.