Abfallwirtschaft im Bringsystem zum Wertstoffhof (Altholz, Altpapier, Elektroschrott/elektrische Haushaltsgeräte, etc. )

Altbatterien

Altbatterien gehören nicht in den Restabfall. Verbrauchte Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, aber auch einen kleinen Prozentsatz an Quecksilber, Cadmium oder Blei. Sie können diese in den Einkaufsgeschäften, beim Schadstoffmobil oder am städtischen Wertstoffhof entsorgen.

Altholz (unbehandelt)

Der städtische Wertstoffhof nimmt kostenfrei ausschließlich unbehandeltes Altholz der Kategorie I-III entgegen. Mit extrem umweltschädlichen Holzschutzmitteln, Farben oder Beschichtungen belastetes Holz entsorgt kostenpflichtig die Firma

Felbinger GmbH - Entsorgungsfachbetrieb -
Dieselstraße 71
Gewerbegebiet Süd
63165 Mühlheim
Telefon 06108 67067

zu folgenden Öffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag: 7.00 bis 12.30 und 13.00 bis 17.00 Uhr
  • Samstag: 7.00 bis 12.30 Uhr

Altpapier

Privatpersonen können Ihr Altpapier beim städtischen Wertstoffhof kostenfrei anliefern. Weiterhin wird jedem Haushalt eine grüne Papiertonne kostenlos zur Verfügung gestellt und monatlich abgefahren. Die Altpapiertonne beziehungsweise den Altpapiercontainer bestellen Sie beim Fachdienst Steuern und Abfallwirtschaft.

Elektroschrott und elektrische Haushaltsgeräte

Gebrauchte beziehungsweise verbrauchte elektrische Haushaltsklein- und -großgeräte, Energiesparlampen und Neonröhren können kostenfrei beim städtischen Wertstoffhof abgegeben werden. Dort stehen entsprechende Gitterboxen bereit. Gegen eine Gebühr von 35,00 Euro holen Mitarbeitenden des Wertstoffhofs die Geräte auch Zuhause bei Ihnen ab (nur ab Bürgersteig möglich). Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Wertstoffhofs.

Hier können folgende Geräte kostenfrei abgegeben werden:

  • Haushaltsgroßgeräte: Kühlschränke, Herde und Backöfen, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektrische Koch- und Heizplatten, Mikrowellengeräte, elektrische Heizgeräte, Klimageräte, elektrische Ventilatoren, etc.
  • Haushaltskleingeräte: Staubsauger, Teppichkehrmaschinen, offene und drucklose Warmwassergeräte, Mühlen, Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Waagen, Kaffeemaschinen, elektrische Messer und Zahnbürsten, Wecker, Haartrockner, usw.
  • Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik: Großrechner, Minicomputer, PCs und Laptops (einschließlich CPU, Bildschirm, Tastatur, Maus), Drucker, Kopiergeräte, Taschen- und Tischrechner, Anrufbeantworter, Telefone, Mobiltelefone, Faxgeräte, usw.
  • Geräte der Unterhaltungselektronik: Radio- und Fernsehgeräte, Videokameras und –rekorder, HiFi-Anlagen, Audio-Verstärker, elektrische Musikinstrumente, etc.
  • Beleuchtungskörper: Stabförmige Leuchtstofflampen, Kompakt-Leuchtstofflampen (Energiesparlampen), Niederdruck-Natriumdampflampen, Entladungslampen (einschließlich Metalldampflampen und Hochdruck-Natriumdampflampen), Leuchten für Leuchtstofflampen und sonstige Beleuchtungskörper, Ausnahme: Leuchten und Glühlampen in Haushalten
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge (ohne ortsfeste industrielle Großwerkzeuge): Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, Geräte zum Bearbeiten von Holz, Metall und sonstigen Werkstoffen (Drehen, Fräsen, Schneiden, Lochen, Stanzen, usw.), Niet-, Nagel- oder Schraubwerkzeuge, Schweiß- und Lötwerkzeuge, Geräte zum Versprühen, Ausbringen oder Verteilen von flüssigen oder gasförmigen Stoffen, elektrische Rasenmäher, etc.
  • Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte: Elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen, Videospielkonsolen, Videospiele, Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Ruder-Computer, Sportausrüstung mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen, Geldspielautomaten, usw.
  • Medizinprodukte (mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte): Geräte für Strahlentherapie, Analysegeräte, Kardiologiegeräte, Fertilisations-Testgeräte, nuklearmedizinische Geräte, Dialysegeräte, Beatmungsgeräte, usw.
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente: Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor, usw.

Sperrmüll, Bauschutt und Feuerlöscher

Sie haben Sperrmüll zu entsorgen? Dann können Sie Ihren Sperrmüll (ebenso Bauschutt) selbst am Wertstoffhof anliefern. Hierfür werden folgende Gebühren erhoben:

  • Kleiner als 500 Liter (0,5 Kubikmeter) Sperrmüll - entspricht in etwa der Kofferraummenge eines Pkw: 6,00 Euro
  • bis 1000 Liter: 12,00 Euro
  • bis 3000 Liter: 36,00 Euro 

Alternativ können Sie auch die monatliche Sperrmüllabfuhr in Anspruch nehmen, deren Termine bereits im Voraus festgelegt sind. Wenn Sie an der Sperrmüllabfuhr teilnehmen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Fachdienst Steuern und Abfallwirtschaft in Verbindung. Dort erfahren Sie auch die nächsten Abfuhrtermine.

Die Gebühr für die Selbstanlieferung durch Gewerbetreibende am städtischen Wertstoffhof für den aus ihrem Gewerbebetrieb entstandenen hausmüllähnlichen Sperrmüll und Bauschutt beträgt für eine Menge bis zu 100 Litern 6,00 Euro.

Bei Selbstanlieferung von Feuerlöschern sind folgende Gebühren zu entrichten:

  • ABC-Pulver, 2 kg: 3,25 Euro
  • ABC-Pulver, 6 kg: 15,90 Euro
  • ABC-Pulver, 12 kg: 19,05 Euro
  • BCE-Pulver, 6 kg: 15,20 Euro
  • BCE-Pulver, 12 kg: 30,40 Euro
  • Halone, 2 kg: 31,70 Euro
  • Halone, 4 kg: 63,50 Euro
  • Halone, 6 kg: 95,30 Euro

Oder nutzen Sie die kostenfreie Abgabe am Schadstoffmobil (1 Stück).

Tinten- und Tonerkartuschen (leer)

Am städtischen Wertstoffhof können leere Tintenstrahldrucker-, Laserdrucker-, Fotokopierer- und Laserfaxpatronen bzw. Kartuschen kostenfrei abgegeben werden. Unter dem Motto „Ein ausgedientes Produkt zu verwerten ist gut, es wieder zu verwenden ist besser“ können die Bürger etwas für die Umwelt tun. Sie helfen mit, die derzeit schwache Quote wieder befüllter Kartuschen zu steigern. Derzeit werden von den circa 120 Millionen verbrauchten Kartuschen pro Jahr nur ungefähr zehn Prozent erneut befüllt.

Städtischer Wertstoffhof

Magistrat der Stadt Heusenstamm

Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
Telefon (Zentrale): (06104) 607-0
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Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

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